Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen
Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung für einen offenen Teilnehmerkreis organisieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Dazu zählen Veranstaltungen, bei denen mindestens eine der anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet. Dies ist zum Beispiel beim öffentlichen Erstellen von Pornofilmen der Fall.
Sie können eine einmalige Erlaubnis oder eine Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen beantragen.
Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.
Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.
Beachten Sie, dass unter Umständen neben der Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigt werden oder meldepflichtig sein können. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
zuständige Stelle
Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat als Kreisordnungsbehörde zuständig.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister / Genossenschaftsregister
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
Voraussetzungen
- Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
- Die Räume, die für die Prostitutionsveranstaltungen genutzt werden, entsprechen den Mindestanforderungen für Produktionsstätten, zum Beispiel in den Bereichen Sicherheit und Hygiene.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Die Höhe richtet sich nach Ziffer 22611 der Anlage zur VwKostO-MWVW.: Gebühr ab 500,00 EUR bis 15.000,00 EUR
Hinweise für Hessen: Erlaubnis für die Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung beantragen
Die Höhe richtet sich nach Ziffer 22611 der Anlage zur VwKostO-MWVW.: Gebühr ab 500,00 EUR bis 15.000,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 06.10.2025
Stichwörter
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