Prostitutionsfahrzeug Bereitstellung Erlaubnis
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    Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Prostitutionsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die Personen nutzen, um sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Jede Person, die solch ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, benötigt eine Erlaubnis.

    Folgende Fahrzeuge können dafür zum Beispiel infragekommen:

    • Bus
    • Campingmobil
    • Wohnanhänger
    • Boot

    Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung.

    Die Erlaubnis ist auf maximal 3 Jahre befristet. Sie können beantragen, dass die Erlaubnis verlängert wird.

    Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.

    Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:

    • Gaststättenrecht
    • Gewerberecht
    • Baurecht
    • Wasserrecht
    • Immissionsschutzrecht

    In bestimmten Fällen benötigen Sie auch eine Erlaubnis, um öffentliche Wegeflächen gesondert nutzen zu können.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat als Kreisordnungsbehörde zuständig.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Voraussetzungen

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
    • Ihr Prostitutionsfahrzeug erfüllt Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge. Dazu gehören:
      • ein ausreichend großer Innenraum
      • eine angemessene Innenausstattung
      • eine angemessene sanitäre Ausstattung
      • eine gültige Betriebszulassung haben
      • das Fahrzeug ist in technisch betriebsbereitem Zustand
      • die Türen müssen bestimmten Anforderungen gerecht werden:
        • sie müssen jederzeit von innen zu öffnen sein
        • über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein
        • sie müssen nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten oder Sexarbeiter erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Nach Ziffer 22611 der Anlage zur VwKostO-MWVW: Gebühr ab 500,00 EUR bis 15.000,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Nach Ziffer 22611 der Anlage zur VwKostO-MWVW: Gebühr ab 500,00 EUR bis 15.000,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 06.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2025

    Technisch geändert am 13.10.2025

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019