Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen
Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Prostitutionsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die Personen nutzen, um sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Jede Person, die solch ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, benötigt eine Erlaubnis.
Folgende Fahrzeuge können dafür zum Beispiel infragekommen:
- Bus
- Campingmobil
- Wohnanhänger
- Boot
Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung.
Die Erlaubnis ist auf maximal 3 Jahre befristet. Sie können beantragen, dass die Erlaubnis verlängert wird.
Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.
Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.
Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Baurecht
- Wasserrecht
- Immissionsschutzrecht
In bestimmten Fällen benötigen Sie auch eine Erlaubnis, um öffentliche Wegeflächen gesondert nutzen zu können.
zuständige Stelle
Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern ist der Landrat als Kreisordnungsbehörde zuständig.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
- Ihr Prostitutionsfahrzeug erfüllt Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge. Dazu gehören:
- ein ausreichend großer Innenraum
- eine angemessene Innenausstattung
- eine angemessene sanitäre Ausstattung
- eine gültige Betriebszulassung haben
- das Fahrzeug ist in technisch betriebsbereitem Zustand
- die Türen müssen bestimmten Anforderungen gerecht werden:
- sie müssen jederzeit von innen zu öffnen sein
- über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein
- sie müssen nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten oder Sexarbeiter erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Nach Ziffer 22611 der Anlage zur VwKostO-MWVW: Gebühr ab 500,00 EUR bis 15.000,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 05.10.2025
Stichwörter
Prostitution, sexuelle Dienstleistungen, Prostitutionsgewerbe, Wohnwagen, Fahrzeuge, Sexarbeit, Escortservice, Horizontales Gewerbe, Escortagentur, Prostitutionsfahrzeuge bereitstellen, Wohnwagenprostitution, Prostitutionsfahrzeuge bereitstellen Erlaubnis, Prostitution im Bus, Wohnmobile, Van, mobile Prostitution, Prostitution auf Schiff, Love Mobile