Prostitutionsgewerbe Betrieb Verlängerung
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    Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

    Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

    Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister/Oberbürgermeister las örtliche Ordnungsbehörde; bei Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern: Landrat als Kreisordnungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"

    Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:

    • aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertretung

    Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:

    • Grundrisszeichnung

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Fahrzeugfoto
    • Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    Voraussetzungen

    • Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Nach Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW): Gebühr ab 50,00 EUR bis 7.500,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Verlängerung einer befristeten Erlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Nach Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW): Gebühr ab 50,00 EUR bis 7.500,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 06.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2025

    Technisch geändert am 16.10.2025

    Stichwörter

    Sexclub, BDSM-Club, Prostitutionsgewerbe Betrieb, Bordell, Sexarbeit, Escortagentur, Sex Club, Horizontales Gewerbe, Sexparty, Stundenhotel, Saunaclub, BDSM Club, Tantra Studio, Escortservice, Call-Girl, Laufhaus, Call-Boy

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019