Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis
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    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betrieb eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Dazu können Sie eine Person oder auch mehrere Personen zur Stellvertretung berufen. Hierfür müssen Sie für jede zur Stellvertretung bestimmten Person eine Stellvertretererlaubnis beantragen.

    Die zuständige Behörde kann diese Erlaubnis befristet erteilen.

    Die zuständige Behörde prüft dafür, ob die zur Stellvertretung bestimmte Person zuverlässig ist. Sollte sie unzuverlässig sein, lehnt die Behörde den Antrag auf Stellvertretungserlaubnis ab.

    Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche: 

    • Gaststättenrecht
    • Gewerberecht
    • Baurecht
    • Wasserrecht
    • Immissionsschutzrecht

    zuständige Stelle

    Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.

    Ansprechpartner

    Für Königstein im Taunus (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis oder entsprechende Antrags-ID für einen Online-Antrag für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
    • Die als Stellvertretung vorgesehene Person ist mindestens 18 Jahre alt.
    • Die zu meldende Person hat einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zugestimmt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Nach Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Gebühr ab 250,00 EUR bis 2.500,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe beantragen

    Nach Ziffer 22612 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum: Gebühr ab 250,00 EUR bis 2.500,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 06.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2025

    Technisch geändert am 16.10.2025

    Stichwörter

    Sado-Maso, BDSM Club, Laufhaus, SM, Modellwohnung, Zimmervermietung, Stellvertretung, Sadomasochismus, Tantra Studio, Call-Boy, Call-Girl, Sex Club, Sexarbeit, Stellvertretungserlaubnis, Escortservice, Horizontales Gewerbe, Prostitution, Bordell, Tantramassagestudio, Escortagentur, Stundenhotel, Sexclub, Saunaclub, Sexparty

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019