Tätige Personen im Prostitutionsgewerbe Anmeldung
    99050179104000

    Personen für die Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, für die Einlasskontrolle und die Bewachung im Prostitutionsgewerbe anmelden

    Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe und möchten Personen im Bereich Betriebsleitung und Betriebsaufsicht einsetzen? Dann müssen Sie dies in bestimmten Fällen der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber eines Prostitutionsgewerbes Personen im Prostitutionsgewerbe in folgenden Aufgabenbereichen einsetzen wollen, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen der zuständigen Stelle melden. Dies gilt in folgenden Fällen:

    • Nebenbestimmungen, die Sie erhalten haben, sehen dies vor.
    • Die Behörde verlangt dies von Ihnen.

    In folgenden Bereichen müssen Sie der zuständigen Behörde melden, wenn Sie Personal einsetzen wollen:

    • Betriebsleitung und -beaufsichtigung,
    • Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung,
    • Einlasskontrolle oder
    • Bewachung.

    Alle eingesetzten Personen in den oben genannten Aufgabengebieten werden auf Zuverlässigkeit geprüft. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Personen über Fremdfirmen beschäftigt sind.

    Besitzt eine Person nicht die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit, kann die zuständige Behörde Ihnen die Beschäftigung der Person oder deren Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe untersagen.

    zuständige Stelle

    Bürgermeister/Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern der Landrat als Kreisordnungsbehörde

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister oder Oberbürgermeister. In Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern wenden Sie sich bitte an Ihren Landrat.

    Ansprechpartner

    Für Bad Wildungen (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Name, Vorname der zu beschäftigenden Person
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0“, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
    • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
    • Die Person, die Sie melden, hat zugestimmt, dass die zuständige Behörde Ihre Zuverlässigkeit überprüft.

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die tatsächliche Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand.

    Nach Ziffer 226312 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW): Gebühr ab 80,00 EUR

    Hinweise für Hessen: Personen für die Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, für die Einlasskontrolle und die Bewachung im Prostitutionsgewerbe anmelden

    Die tatsächliche Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Zeitaufwand.

    Nach Ziffer 226312 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVW): Gebühr ab 80,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 06.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2025

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Stichwörter

    Call-Boy, Zuverlässigkeitsprüfung, Sexarbeit, Escortservice, Horizontales Gewerbe, Anmeldung, Prostitutionsgewerbe, Call-Girl, Prostitutionsbetrieb, Prostitution, Einlasskontrolle, Anzeige von personenbezogenen Änderungen, Sexparty, Prostitutionserlaubnis, Betriebsleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019