Raumverträglichkeitsprüfung Entscheidung
    99153012221000

    Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Sie können sich an laufenden Raumverträglichkeitsprüfungen beteiligen.

    Beschreibung

    Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

    Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:

    • Windparks
    • Abbau von Bodenschätzen, wie
      • Kohle oder
      • Erze
    • Straßen und Schienenbau
    • Erdgastransportleitungen
    • Hochspannungsleitungen

    Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:

    • Gesellschaft
    • Wirtschaft
    • Infrastruktur
    • Umwelt

    Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.

    Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.

    Zuständigkeit

    In Hessen an die zuständige Obere Landesplanungsbehörde bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen bzw. Darmstadt.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.

    • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
    • Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.

    Fristen

    Die Abgabe einer Stellungnahme ist im Rahmen der im Vorfeld veröffentlichten Beteiligungsfrist möglich.

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Die Abgabe einer Stellungnahme ist im Rahmen der im Vorfeld veröffentlichten Beteiligungsfrist möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Kann die Raumordnungsbehörde bei umfangreichen Vorhaben ihre gutachterliche Stellungnahme nicht fristgerecht übermitteln, kann der Vorhabenträger beantragen, dass die Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeitsprüfung weiterführt.

    6 Monate (Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen

    Kann die Raumordnungsbehörde bei umfangreichen Vorhaben ihre gutachterliche Stellungnahme nicht fristgerecht übermitteln, kann der Vorhabenträger beantragen, dass die Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeitsprüfung weiterführt.

    6 Monate (Bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    In der Regel wird über die Raumverträglichkeitsprüfung auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Raumordnungsbehörde informiert. Diese können neben den relevanten Unterlagen ggf. weitergehende Informationen enthalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Raumentwicklung, Bekanntmachung, Raumplanung, Infrastruktur, Raumordnung, Windpark, Straßenbau, Bürgerbeteiligung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentlichkeit, Schienenbau, Raumverträglichkeitsprüfung, Beteiligungsprozesse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019