In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
Sie haben das Recht, den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.
Beschreibung
In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.
Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.
Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.
Zuständigkeit
In Hessen ist der Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (80 Mitgliedskommunen) der Regionalverband FrankfurtRheinMain. Die Verbandskammer des Regionalverbandes ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP).
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen erforderlich, um Einsicht zu nehmen.
Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
Es werden keine Unterlagen erforderlich, um Einsicht zu nehmen.
Formulare
Es sind keine Anträge oder Formulare erforderlich. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.
Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
Es sind keine Anträge oder Formulare erforderlich. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.
Voraussetzungen
Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.
Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme beim Regionalverband FrankfurtRheinMain erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.
Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen
Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme beim Regionalverband FrankfurtRheinMain erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
In Hessen finden sich weiterführende Informationen zum regionalen Flächennutzungsplan auf der Website des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 28.03.2025
Stichwörter
Raumstruktur, Flächennutzungsplan, Raumordnung, Regionalentwicklung, Raumplanung, Veröffentlichung, FNP, Einsicht nehmen, regionaler Flächennutzungsplan