Regionaler Flächennutzungsplan Bereitstellung

    In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.

    Beschreibung

    In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.

    Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.

    Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

    Zuständigkeit

    In Hessen ist der Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (80 Mitgliedskommunen) der Regionalverband FrankfurtRheinMain. Die Verbandskammer des Regionalverbandes ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP).

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen erforderlich, um Einsicht zu nehmen.

    Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

    Es werden keine Unterlagen erforderlich, um Einsicht zu nehmen.

    Formulare

    Es sind keine Anträge oder Formulare erforderlich. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.

    Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

    Es sind keine Anträge oder Formulare erforderlich. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.

    Voraussetzungen

    Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.

    Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

    Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme beim Regionalverband FrankfurtRheinMain erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.

    Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

    Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme beim Regionalverband FrankfurtRheinMain erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    In Hessen finden sich weiterführende Informationen zum regionalen Flächennutzungsplan auf der Website des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 28.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Raumstruktur, Flächennutzungsplan, Raumordnung, Regionalentwicklung, Raumplanung, Veröffentlichung, FNP, Einsicht nehmen, regionaler Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019