• Heusenstamm (Landkreis Offenbach, Hessen)
Regionaler Flächennutzungsplan Bereitstellung

In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

Sie haben das Recht, den regionalen Flächennutzungsplan einzusehen.

Beschreibung

In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.

Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.

Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Zuständigkeit

In Hessen ist der Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (80 Mitgliedskommunen) der Regionalverband FrankfurtRheinMain. Die Verbandskammer des Regionalverbandes ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP).

erforderliche Unterlagen

Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

Es werden keine Unterlagen erforderlich, um Einsicht zu nehmen.

Formulare

Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

Es sind keine Anträge oder Formulare erforderlich. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.

Voraussetzungen

Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Hinweise für Hessen: In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme beim Regionalverband FrankfurtRheinMain erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

In Hessen finden sich weiterführende Informationen zum regionalen Flächennutzungsplan auf der Website des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 28.03.2025

Version

Technisch erstellt am 27.01.2025

Technisch geändert am 02.04.2025

Stichwörter

regionaler Flächennutzungsplan, FNP, Regionalentwicklung, Einsicht nehmen, Raumplanung, Flächennutzungsplan, Raumstruktur, Veröffentlichung, Raumordnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019