Regionaler Flächennutzungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen.

    Beschreibung

    Im regionalen Flächennutzungsplan legt die zuständige Regionalplanung fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll. Dieser Plan enthält beispielsweise die zukünftige Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden.

    Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen, Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Sie haben nach der öffentlichen Bekanntmachung mindestens einen Monat Zeit, Ihre Stellungnahme abzugeben.

    Der beschlossene regionale Flächennutzungsplan enthält eine Erklärung, wie die Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden berücksichtigt wurden.

    zuständige Stelle

    Regionalverband FrankfurtRheinMain

    Zuständigkeit

    In Hessen ist der Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (80 Mitgliedskommunen) der Regionalverband FrankfurtRheinMain.

    Für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main übernimmt der Regionalplan der Planungsregion Südhessen zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP). Die Verbandskammer des Regionalverbandes ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des RPS/RegFNP. Erforderliche Flächennutzungsplanänderungen sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain von den Mitgliedskommunen zu beantragen.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

    Es werden keine Unterlagen erforderlich, um eine Stellungnahme abzugeben. 

    Formulare

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

    Nicht vorhanden. 
    In der Regel besteht die Möglichkeit Stellungnahmen per Online-Beteiligungsportal einzureichen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

    Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten regionalen Flächennutzungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Reichen Sie die Stellungnahme, wenn möglich, digital ein.

    Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.

    • Reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
    • Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
    • Die zuständige Behörde veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

    Für Hessen gilt:

    Der Regionalverband FrankfurtRheinMain nimmt Stellungnahmen von Bürgern im Aufstellungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) an und berücksichtigt diese im Rahmen der Abwägung. Das Verfahren zur Einbeziehung der Öffentlichkeit ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt, die eine transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.

    Im Wesentlichen läuft der Umgang mit den Stellungnahmen folgendermaßen ab:

    1. Öffentliche Auslegung: Während der Aufstellung des RegFNP gibt es Phasen der öffentlichen Auslegung, in denen die Bürger die Entwürfe des Plans einsehen können. Diese Auslegungen finden in der Regel in den Mitgliedskommunen und auf der Website des Regionalverbands statt.
    2. Einreichung von Stellungnahmen: Während der Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen zu den Entwürfen des RegFNP einreichen. Diese Stellungnahmen können Anregungen, Bedenken oder Einwände beinhalten.
    3. Sichtung der Stellungnahmen: Der Regionalverband prüft alle eingegangenen Stellungnahmen und bewertet diese im Kontext der geplanten Flächennutzung.
    4. Abwägung der Stellungnahmen: Nach der Sichtung erfolgt eine Abwägung, bei der der Regionalverband entscheidet, ob und wie die Anregungen, Bedenken und Einwände in den Plan aufgenommen werden können. Dies ist ein transparenter Prozess, bei dem auch die Gründe für die Annahme oder Ablehnung von Stellungnahmen dokumentiert werden.
    5. Information der Bürger: Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bürger über die Ergebnisse der Stellungnahmen und die Änderungen im Plan informiert. Das Ziel ist, die Beteiligung der Bürger aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen und eine möglichst breite Akzeptanz der finalen Planung zu erreichen.

    Fristen

    Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt mindestens einen Monat.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt. Die Dauer des Verfahrens ist unter anderem abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:

    Die wirksamen regionalen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 28.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Raumordnung, Bürgerbeteiligung, Flächennutzungsplan, Beteiligungsverfahren, regionaler Flächennutzungsplan, Regionalentwicklung, Beteiligung, Raumplanung, Raumstruktur, FNP, Raumordnungsgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019