Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen
Sie können sich an der Aufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen.
Beschreibung
Im regionalen Flächennutzungsplan legt die zuständige Regionalplanung fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll. Dieser Plan enthält beispielsweise die zukünftige Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden.
Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen, Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Sie haben nach der öffentlichen Bekanntmachung mindestens einen Monat Zeit, Ihre Stellungnahme abzugeben.
Der beschlossene regionale Flächennutzungsplan enthält eine Erklärung, wie die Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden berücksichtigt wurden.
zuständige Stelle
Regionalverband FrankfurtRheinMain
Zuständigkeit
In Hessen ist der Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (80 Mitgliedskommunen) der Regionalverband FrankfurtRheinMain.
Für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main übernimmt der Regionalplan der Planungsregion Südhessen zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplans (RPS/RegFNP). Die Verbandskammer des Regionalverbandes ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des RPS/RegFNP. Erforderliche Flächennutzungsplanänderungen sind beim Regionalverband FrankfurtRheinMain von den Mitgliedskommunen zu beantragen.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen
Es werden keine Unterlagen erforderlich, um eine Stellungnahme abzugeben.
Formulare
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen
Nicht vorhanden.
In der Regel besteht die Möglichkeit Stellungnahmen per Online-Beteiligungsportal einzureichen.
Voraussetzungen
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen
Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten regionalen Flächennutzungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Reichen Sie die Stellungnahme, wenn möglich, digital ein.
Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.
- Reichen Sie Ihre Stellungnahme online ein.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die zuständige Behörde veröffentlicht das Ergebnis der Abwägung.
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen
Für Hessen gilt:
Der Regionalverband FrankfurtRheinMain nimmt Stellungnahmen von Bürgern im Aufstellungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) an und berücksichtigt diese im Rahmen der Abwägung. Das Verfahren zur Einbeziehung der Öffentlichkeit ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt, die eine transparente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen.
Im Wesentlichen läuft der Umgang mit den Stellungnahmen folgendermaßen ab:
- Öffentliche Auslegung: Während der Aufstellung des RegFNP gibt es Phasen der öffentlichen Auslegung, in denen die Bürger die Entwürfe des Plans einsehen können. Diese Auslegungen finden in der Regel in den Mitgliedskommunen und auf der Website des Regionalverbands statt.
- Einreichung von Stellungnahmen: Während der Auslegungsfrist können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen zu den Entwürfen des RegFNP einreichen. Diese Stellungnahmen können Anregungen, Bedenken oder Einwände beinhalten.
- Sichtung der Stellungnahmen: Der Regionalverband prüft alle eingegangenen Stellungnahmen und bewertet diese im Kontext der geplanten Flächennutzung.
- Abwägung der Stellungnahmen: Nach der Sichtung erfolgt eine Abwägung, bei der der Regionalverband entscheidet, ob und wie die Anregungen, Bedenken und Einwände in den Plan aufgenommen werden können. Dies ist ein transparenter Prozess, bei dem auch die Gründe für die Annahme oder Ablehnung von Stellungnahmen dokumentiert werden.
- Information der Bürger: Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bürger über die Ergebnisse der Stellungnahmen und die Änderungen im Plan informiert. Das Ziel ist, die Beteiligung der Bürger aktiv in den Planungsprozess einzubeziehen und eine möglichst breite Akzeptanz der finalen Planung zu erreichen.
Fristen
Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt mindestens einen Monat.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen
In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt. Die Dauer des Verfahrens ist unter anderem abhängig vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines regionalen Flächennutzungsplans beteiligen
Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
Die wirksamen regionalen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 28.03.2025
Stichwörter
Raumordnung, Bürgerbeteiligung, Flächennutzungsplan, Beteiligungsverfahren, regionaler Flächennutzungsplan, Regionalentwicklung, Beteiligung, Raumplanung, Raumstruktur, FNP, Raumordnungsgesetz