Landesweiter Raumordnungsplan Bereitstellung

    In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht, einen landesweiten Raumordnungsplan einzusehen.

    Beschreibung

    In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
    Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
    Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
    • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
       

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

    Formulare

    Nicht vorhanden. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.

    Hinweise für Hessen: In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

    Nicht vorhanden. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Hinweise für Hessen: In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen. 
    • Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
       

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann jederzeit beantragt werden.

    Hinweise für Hessen: In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

    Es gibt keine Fristen. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme in der zuständigen Behörde erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.

    Hinweise für Hessen: In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

    Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme in der zuständigen Behörde erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    In Hessen finden sich weiterführende Informationen zum landesweiten Raumordnungsplan im Landesplanungsportal.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 01.04.2025

    Stichwörter

    Flächen, räumliche Entwicklung, Raumentwicklung, Raumplanung, Raumordnungskonzept, Landesentwicklung, Raumordnungsplan, Raumordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019