Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen
Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.
Beschreibung
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:
- Wohnen
- Gewerbe
- Verkehr
- Infrastruktur
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
- Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
Zuständigkeit
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (Oberste Landesplanungsbehörde)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen
Keine - außer den Unterlagen (Planentwurf des Landesentwicklungsplans bzw. seiner Änderung, Umweltbericht) zu denen eine Stellungnahme abgegeben werden kann.
Formulare
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen
Nicht vorhanden.
In der Regel besteht die Möglichkeit Stellungnahmen per Online-Beteiligungsportal einzureichen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
- Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt.
- Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.
Fristen
Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen
Die Dauer der Veröffentlichung des Entwurfs des landesweiten Raumordnungsplans einschließlich des Umweltberichts und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme sind mindestens eine Woche vor Beginn der Veröffentlichung öffentlich bekannt zu geben. In der Bekanntmachung wird auf die jeweiligen Zugangsmöglichkeiten (Internetadresse, gegebenenfalls analoge Zugangsmöglichkeiten) hingewiesen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden sich zu gegebener Zeit auf den Internetseiten des Landesplanungsportals Hessen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.03.2025
Stichwörter
Raumplanung, Bürgerbeteiligung, Flächen, Raumordnungsplan, Raumordnung, Raumentwicklung, Landesentwicklung, räumliche Entwicklung, Raumordnungskonzept, Öffentlichkeitsbeteiligung