Landesweiter Raumordnungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.

    Beschreibung

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
    TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
    Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

    • Wohnen
    • Gewerbe
    • Verkehr
    • Infrastruktur
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt

    Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
    • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

    Zuständigkeit

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (Oberste Landesplanungsbehörde)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

    Keine - außer den Unterlagen (Planentwurf des Landesentwicklungsplans bzw. seiner Änderung, Umweltbericht) zu denen eine Stellungnahme abgegeben werden kann. 

    Formulare

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

    Nicht vorhanden.

    In der Regel besteht die Möglichkeit Stellungnahmen per Online-Beteiligungsportal einzureichen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. 
    • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. 
    • Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.
       

    Fristen

    Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hessen: Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

    Die Dauer der Veröffentlichung des Entwurfs des landesweiten Raumordnungsplans einschließlich des Umweltberichts und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme sind mindestens eine Woche vor Beginn der Veröffentlichung öffentlich bekannt zu geben. In der Bekanntmachung wird auf die jeweiligen Zugangsmöglichkeiten (Internetadresse, gegebenenfalls analoge Zugangsmöglichkeiten) hingewiesen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden sich zu gegebener Zeit auf den Internetseiten des Landesplanungsportals Hessen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Raumplanung, Bürgerbeteiligung, Flächen, Raumordnungsplan, Raumordnung, Raumentwicklung, Landesentwicklung, räumliche Entwicklung, Raumordnungskonzept, Öffentlichkeitsbeteiligung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019