Fahrzeugkennzeichen Zuteilung
    99036027069000

    Fahrzeugkennzeichen erhalten

    Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

    Beschreibung

    Kennzeichen an Fahrzeugen werden umgangssprachlich Nummernschilder genannt. Sie dienen der Identifizierung der Halterin oder des Halters und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist.

    Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus einem bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich gegen eine Gebühr ein Wunschkennzeichen aussuchen.

    Es gibt folgende Kennzeichen:

    • allgemeine Kennzeichen
    • Oldtimerkennzeichen
    • Saisonkennzeichen
    • Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge

     Das zugeteilte Kennzeichen muss auf ein Kennzeichenschild geprägt und mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen. Die Schilder müssen eine weiße Grundfläche mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift haben.

    In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig und in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

    Das Inbetriebsetzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel

    • Leichtkrafträder
    • Stapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kfz-Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Hatzfeld (Eder) (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Hessen: Fahrzeugkennzeichen erhalten

    Klage

    Kosten

    Die Kennzeichenschilder müssen von Ihnen auf Ihre Rechnung bei Schilderpräge-Unternehmen im Auftrag gegeben werden.

    Hinweise für Hessen: Fahrzeugkennzeichen erhalten

    Die Kennzeichenschilder müssen von Ihnen auf Ihre Rechnung bei Schilderpräge-Unternehmen im Auftrag gegeben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend der rechtlichen Vorgaben an der Vorderseite und an der Rückseite des Fahrzeugs fest angebracht sein.

    Bestimmte Kennzeichenkombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind länderspezifisch gesperrt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Stichwörter

    Kennzeichen Anhänger, Zulassungsbehörde, Saisonkennzeichen, Kennzeichen elektrisch betriebene Fahrzeuge, Kennzeichen zulassungsfreie Fahrzeuge, Nummernschild, Kennzeichen Elektroauto, Kennzeichen Fahrzeug, allgemeine Kennzeichen, Zulassungsstelle, Kennzeichen E-Auto, Kraftfahrzeugkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Wunschkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019