Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, aus dem Straßenverkehr abmelden möchten, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:
- Leichtkrafträder
- Stapler
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden.
Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Für Hilders (Landkreis Fulda, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Handlungsgrundlage(n)
Gebührennummer 224 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 16 Absatz Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 24 f Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Hinweise für Hessen: Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise für Hessen: Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:
- Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
- Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
- Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
- Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
- Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
- Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:
- Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
- Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Kfz-Kennzeichen
- Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
- Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
- Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
- Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
- Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
- Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Mindestgebühr bei einer Außerbetriebsetzung vor Ort der Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15,90 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Hessen: Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen
Mindestgebühr bei einer Außerbetriebsetzung vor Ort der Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15,90 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025
Stichwörter
zulassungsfreies Kfz stilllegen, zulassungsfreier Anhänger abmelden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Leichtkrafträder, zulassungsfreien Anhänger entsorgen, zulassungsfreies Fahrzeug stilllegen, zulassungsfreies Fahrzeug verschrotten, Kfz außer Betrieb setzen, zulassungsfreien Anhänger verschrotten, Stapler, Autoverwertung, Anhänger außer Betrieb setzen, Stilllegung, Totalschaden, Verwertungsnachweis, zulassungsfreies Kfz abmelden, zulassungsfreien Anhänger stilllegen, zulassungsfreies Fahrzeug abmelden, Verschrottung, Entsorgung, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zulassungsfreies Fahrzeug, zulassungsfreies Kfz verschrotten, Anhänger