Außerbetriebsetzung zulassungsfreie Fahrzeuge Bewilligung
    99036024017000

    Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, aus dem Straßenverkehr abmelden möchten, müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde eine Außerbetriebsetzung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr zulassungsfreies Fahrzeug mit zugeteiltem Kennzeichen abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Leichtkrafträder
    • Stapler
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder durch Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Ebenfalls können Sie Ihr Fahrzeug über i-Kfz online abmelden.

    Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten lassen, brauchen Sie für die Abmeldung den Verwertungsnachweis der Autoverwertung, der die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Online Dienst Fahrzeug abmelden

    ID: L100001_402290541

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online abmelden. Nach erfolgreicher Abmeldung dürfen Sie Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nicht mehr bewegen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2024

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Frankfurter Str. 115

    64807 Dieburg

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 12.00 bis 16.00 Uhr

    Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr

    Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr

    Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr

    Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-2482

    E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Saint-Péray-Str. 11

    64823 Groß-Umstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
    Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
    Freitag: 7 bis 12 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr



    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Darmstädter Str. 66-68

    64368 Ober-Ramstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 17 Uhr
    Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt

    Beschreibung

    Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    (Loop 5, Parkdeck E, Zugang Mitte)

    Gutenbergstraße 5

    64331 Weiterstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr
    Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Online-Terminvergabe

    Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5

    Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich

    In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.

    Anfragen/Rückfragen 

    Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    • Ein Antragsformular gibt es nicht
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass derjenigen Person, welche zur Außerbetriebsetzung vorspricht, ist vorzulegen. Eine Vollmacht des*der Halters*in ist nicht erforderlich.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Hinweise für Hessen: Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Klage

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Außerbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeugs vor Ort bei der Zulassungsbehörde oder online beantragen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung vor Ort bei der Zulassungsbehörde beantragen möchten:

    • Vor Ort legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor.
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Die Zulassungsbehörde prüft die Unterlagen und entwertet die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den alten Fahrzeugschein sowie die Kennzeichenschilder.
    • Sie bezahlen die entstandenen Verwaltungsgebühren.
    • Damit ist die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs erfolgt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Wenn Sie die Außerbetriebsetzung online über i-Kfz beantragen möchten:

    • Sie rufen das i-Kfz-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf.
    • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein, zum Beispiel
      • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Kfz-Kennzeichen
    • Geben Sie an, ob und wenn ja, wo das Fahrzeug verschrottet wurde.
    • Wurde das Fahrzeug nicht verschrottet, haben Sie die Möglichkeit, das Kfz-Kennzeichen maximal ein Jahr lang für dieses Fahrzeug zu reservieren.
    • Legen Sie die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I oder auf dem Fahrzeugschein sowie der Kennzeichenschilder frei.
    • Geben Sie die freigelegten Sicherheitscodes in die Antragsmaske ein.
    • Durch Eingabe der Sicherheitscodes und nach erfolgter Bezahlung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und der Bescheid per Post sowie per E-Mail an Sie übermittelt.
    • Sie dürfen Ihr Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Straßenverkehr bewegen oder auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Mindestgebühr bei einer Außerbetriebsetzung vor Ort der Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Hessen: Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Mindestgebühr bei einer Außerbetriebsetzung vor Ort der Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:  

    Es empfiehlt sich beim Verkauf von zulassungsfreien Fahrzeugen mit zugeteiltem Kennzeichen eine Außerbetriebsetzung zu veranlassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.02.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 16.01.2026

    Stichwörter

    zulassungsfreier Anhänger abmelden, zulassungsfreies Kfz verschrotten, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger außer Betrieb setzen, Stapler, zulassungsfreies Fahrzeug stilllegen, zulassungsfreies Fahrzeug verschrotten, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Stilllegung, Zulassungsfreies Fahrzeug, zulassungsfreien Anhänger stilllegen, zulassungsfreies Fahrzeug abmelden, Kfz außer Betrieb setzen, zulassungsfreies Kfz abmelden, Totalschaden, zulassungsfreies Kfz stilllegen, zulassungsfreien Anhänger verschrotten, Verschrottung, zulassungsfreien Anhänger entsorgen, Autoverwertung, Leichtkrafträder, Anhänger, Verwertungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019