Gemeinsamer Flächennutzungsplan Bereitstellung

    Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen

    Privatpersonen und Unternehmen haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

    Beschreibung

    Flächennutzungspläne sind vorbereitende Bauleitpläne, die für das Gebiet einer Gemeinde erstellt werden; aus ihnen heraus werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt. Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. In Flächennutzungsplänen können beispielsweise dargestellt werden:

    • Bauflächen (wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen) oder Baugebiete (wie Mischgebiete, urbanes Gebiet),
    • Flächen für Verkehr,
    • die Ausstattung des Plangebiets mit Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen,
    • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Verkehrsflächen, von Bebauung frei zu haltende Flächen.

    Gemeinsame Flächennutzungspläne sollen aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der Belange ermöglicht. Sie sollen insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern.

    Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • einem Regelungsteil, der insbesondere Karten mit zeichnerischen und textlichen Darstellungen umfasst, und
    • einer Planbegründung mit Darlegungen zu Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung, dem Umweltbericht und Angaben dazu, wie die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.

    Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange beizufügen.

    Die Öffentlichkeit kann den gemeinsamen Flächennutzungsplan und seine Begründung sowie die nach Wirksamwerden beizufügende zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

    Der Flächennutzungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Vellmar (Landkreis Kassel, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Hinweise für Hessen: Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

    Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

    Bearbeitungsdauer

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Hinweise für Hessen: Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:

    Die wirksamen gemeinsamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Bauleitplanung, Baugesetzbuch, Flächennutzungsplan, FNP, Zusammenfassende Erklärung, F-Plan, Städtebau, Raumordnung, bauliche Grundstücksnutzung, Ziele der Raumordnung, Städtebauliche Entwicklung, Umweltbericht, Bebauungsplan, sonstige Grundstücksnutzung, Kommunale Planungshoheit, Bauleitplan, Umweltbelange

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019