Flächennutzungsplan Auskunft

    Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.

    Beschreibung

    Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

    Ein Flächennutzungsplan

    • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
    • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

    Nutzungsmöglichkeiten sind

    • Wohnen,
    • Gewerbe,
    • Verkehr,
    • Infrastruktur,
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt.

    Er besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der Planungsziele
    • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
    • Legende zu den Karten sowie
    • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
    • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
    • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
      • vor Ort bei der zuständigen Behörde,
      • elektronisch oder
      • schriftlich.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Hinweise für Hessen: Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Weitere Informationen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
    Die wirksamen Flächennutzungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist dies ebenfalls verpflichtend.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Bauprojekt, Infrastruktur, F-Plan, Bauvorhaben, Bauplanung, Bauleitplanung, Flächennutzungsplan, Baugenehmigung, FNP, Großbauprojekt, Bauleitplan, Infrastrukturvorhaben

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019