Bebauungsplan Auskunft

    Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

    Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

    Beschreibung

    Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Städte und Gemeinden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Für Vellmar (Landkreis Kassel, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Keine

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
    • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
    • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
      • vor Ort bei der zuständigen Behörde
      • online
      • per Post

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Hinweise für Hessen: Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

    In Hessen ist die Bearbeitungsdauer nicht festgelegt.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Für Hessen wird auf Folgendes hingewiesen:
    Die in Kraft getretenen Bebauungspläne sollen über das zentrale Internetportal des Landes Hessen und im Internet von den Gemeinden zugänglich gemacht werden. Für die auszulegenden Unterlagen von Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist dies ebenfalls verpflichtend.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2025

    Technisch geändert am 02.04.2025

    Stichwörter

    Planzeichnung, Immobilienerwerb, Vorhaben- und Erschließungsplan, bauen, Infrastruktur, Bauleitplan, Hausbau, Baugenehmigung, Grundstück, Bebauungsplan, Bauleitplanung, Bauplanungsrecht, Bauplanung Umweltschutz, Bauplan, Bauplanung, Wohnungsbau, Fertighausbau, Bauvorhaben, Immobilien, Baugebiet, B-Plan, Baustelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019