• Elz (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)

Berufsschadensausgleich im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Geschädigte, deren Einkommen sich aufgrund der Schädigung verringert hat, können unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Berufsschadensausgleich erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Beschreibung

Führt die gesundheitliche Schädigung dazu, dass sich Ihr Einkommen verringert, dann können Sie einen Berufsschadensausgleich (BSA) erhalten. Der Einkommensverlust kann beispielsweise aus einem schädigungsbedingt notwendigen Berufswechsel mit niedrigerer Vergütung resultieren.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Bei Ihnen ist ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 30 anerkannt worden und
  2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben sind
    1. nicht mehr erfolgversprechend oder
    2. Ihnen nicht mehr zumutbar.

Der Berufsschadensausgleich ist eine monatliche Leistung.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.

zuständige Stelle

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:

Ansprechpartner

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

Adresse

Postanschrift

Postfach 5747

65047 Wiesbaden

Hausanschrift

Mainzer Straße 35

65185 Wiesbaden

((Zugang über Lessingstraße))

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

Version

Technisch geändert am 04.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Nachweis über den Grad der Schädigung von mindestens 30, zum Beispiel:
    • Ärztliches Gutachten
  • Nachweis, dass die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht mehr erfolgsversprechend oder der geschädigten Person nicht mehr zumutbar sind, zum Beispiel:
    • Bericht der medizinischen Rehabilitation

    • Ärztliches Gutachten

  • Einkommensnachweise
  • Nachweise zur Schulausbildung und zum beruflichen Werdegang, zum Beispiel:
    • Schulzeugnisse

    • Steuerbescheide

    • Arbeitsverträge

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Die Schädigungsfolgen führten zu einem Einkommensverlust.
  • Der anerkannte Grad der Schädigung beträgt mindestens 30.
  • Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht mehr erfolgsversprechend oder Ihnen nicht mehr zumutbar.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf einen Berufsschadensausgleich haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Fristen

Keine

Kosten

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) am 26.11.2024

Version

Technisch erstellt am 10.01.2025

Technisch geändert am 10.01.2025

Stichwörter

Unterstützung, Traumaambulanz, Wehrdienstbeschädigte, Terrortaten, Einkommensverlust, Zivildienstbeschädigte, Entschädigung, Betroffene von Straftaten, Gewalttaten, sexualisierte Gewalt, Angehörige, BSA, Kriegsauswirkungen, Berufsschadensausgleich, Pflege Angehöriger, psychotherapeutische Erstversorgung, medizinische Behandlung, Hinterbliebene, Impfgeschädigte, Gewaltopfer, Hilfsmittel, Soziale Entschädigung, Berufswechsel, Heilmittel, psychische Gewalt, Opfer, Erwerbstätigkeit, soziales Entschädigungsrecht, schnelle Hilfen, Gesundheitsstörung, gesundheitliche Schäden, Gesundheitsschaden, Berufsschaden, Witwenunterstützung, Pflegeleistungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019