• Gemünden (Wohra) (Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)

Härteausgleich im Rahmen der sozialen Entschädigung beantragen

Geschädigte können infolge einer anerkannten Schädigung und unter bestimmten Voraussetzungen einen Härteausgleich erhalten. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Beschreibung

Die Leistung dient dazu Härtefälle auszugleichen, die im Zusammenhang mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schädigungen entstanden sind. Sie soll Menschen unterstützen, die aufgrund bestimmter Umstände in besonderem Maße belastet sind und einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben können.

Wenn der Ausschluss von einzelnen oder allen Leistungen nach dem SGB XIV eine besondere Härte darstellt, dann können Sie einen Härtefallausgleich erhalten. Die Form und Höhe liegen im Ermessen der zuständigen Behörde.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet ihr Träger der sozialen Entschädigung.

zuständige Stelle

Zuständige Stelle im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem Link:

Ansprechpartner

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel

Adresse

Hausanschrift

Mündener Straße 4

34123 Kassel

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen einen Termin!

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.

Version

Technisch geändert am 14.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

  • Nachweis über die besondere Härte des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel:
    • Nachweise des Strafverfahrens (zum Beispiel Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen)
    • Nachweise über die Schädigungsfolgen
    • Nachweise der Impfung
  • Medizinische Nachweise über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie, zum Beispiel:
    • Krankenhausbericht
    • Therapiebericht
    • Ärztliche Atteste

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben.
  • Der Ausschluss von einzelnen oder allen Leistungen nach dem SGB XIV stellt eine besondere Härte dar.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens und der zuständigen Stelle, bei der Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. Der Widerspruch kann schriftlich und elektronisch eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Gewährung eines Härteausgleichs haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen.
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Fristen

Keine

Kosten

Keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) am 25.11.2024

Version

Technisch erstellt am 10.01.2025

Technisch geändert am 10.01.2025

Stichwörter

Terrortaten, gesundheitliche Schäden, Traumaambulanz, Gesundheitsstörung, Wehrdienstbeschädigte, Härtefall, Unterstützung, schnelle Hilfen, Gewaltopfer, Betroffene von Straftaten, psychische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Erwerbstätigkeit, besondere Härte, Pflegeleistungen, Härteausgleich, Pflege Angehöriger, soziales Entschädigungsrecht, Hilfsmittel, Kriegsauswirkungen, Heilmittel, Opfer, Zivildienstbeschädigte, Gewalttaten, Impfgeschädigte, Gesundheitsschaden, psychotherapeutische Erstversorgung, Soziale Entschädigung, medizinische Behandlung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019