Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen

    Wenn Sie ein beheiztes oder gekühltes Gebäude besitzen, und Sie Außenbauteile erneuern, ersetzen oder erstmalig einbauen und das Gebäude energetisch bewertet wird, müssen Sie nachweisen, dass das Gebäude die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes einhält.

    Beschreibung

    Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem am Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wurden und das Gebäude energetisch bewertet wurde.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Formulare

    GEG- Erfüllungserklärung Bestandsbauten

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Erfüllungserklärung
    • Energieausweis[e]
    • Berechnungen
    • gegebenenfalls
      • Unternehmererklärung
      • Lieferantenbestätigung
      • Lieferantenbescheinigung
      • Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
    • Der Energieausweis muss sich auf das fertiggestellte Gebäude beziehen.

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

    Verfahrensablauf

    Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

    Fristen

    • Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung der Maßnahme
    • Die Erfüllungserklärung ist mit Abschluss der Arbeiten einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 03.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2024

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019