Unternehmenskarte Ersatz wegen Verlust
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    Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Ist Ihre Unternehmenskarte verloren gegangen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

    Bei Antragstellung müssen Sie der zuständigen Stelle eine schriftliche Erklärung über den Verlust vorlegen. Auf Verlangen kann die zuständige Stelle zudem eine eidesstattliche Versicherung einfordern, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgegeben werden kann.

    Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Unternehmenskarte.

    Mit Ausstellung der Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der zuständigen Stelle zurückgeben.

    Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

    Zuständigkeit

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Verlust
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • schriftliche Erklärung über den Verlust 
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
    • Ihre Unternehmenskarte ist verloren gegangen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hessen: Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

    Den Antrag zum Ersatz Ihrer Unternehmerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

    • bei einem der regional zuständigen Service-Center des TÜV Hessen beantragen.
    • um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Unternehmerkarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Die Unternehmerkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

    Hinweis:

    Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Werkstattkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden.

    Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Fristen

    Hinweise für Hessen: Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

    Antragsfrist: 0 bis 7 Werktage (Nach dem Verlust der Unternehmenskarte)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hessen: Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

    0 bis 8 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Hessen: Unternehmenskarte aufgrund von Verlust ersetzen

    Für die Antragstellung digital über die Staatliche Technische Überwachung Hessen: Verwaltungsgebühr 32,00 EUR

    Für die analoge Antragstellung im Service-Center: Verwaltungsgebühr 32,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 23.06.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2024

    Technisch geändert am 27.06.2025

    Stichwörter

    Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, FKR, Fahrtenschreiberkarten, Unternehmen, Antrag Unternehmenskarte, Fahrtenschreiber, KBA, Unternehmer, Fahrtenschreiberkartenregister, Kontrollgerätekarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019