• Hilders (Landkreis Fulda, Hessen)

Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung als Geschädigter beantragen

Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie soziale Entschädigungsleistungen in Form von Geldleistungen und Sachleistungen erhalten. Die gesundheitliche Schädigung kann Folge einer Gewalttat, eines Kriegs oder einer bestimmten Impfung sein.

Beschreibung

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses, welches sich in Deutschland ereignet hat, Gesundheitsschäden erlitten haben und das Ereignis, sowie dessen Folgen, anerkannt wurden, können Sie finanzielle Unterstützung und Entschädigung erhalten. Schädigende Ereignisse können zum Beispiel eine Gewalttat (körperlich und psychisch), eine medizinische Behandlung oder eine Impfung sein. Die Entschädigung hilft, eventuelle Einkommensverluste auszugleichen und die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationen zu decken. Mögliche Betroffene können Zivildienstbeschädigte, Kriegsopfer, Impfgeschädigte oder Gewalttatbeschädigte sein.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.

Die Abstimmung erfolgt mit der jeweils zuständigen Behörde, die Ihnen mitteilt, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen könnten. Dies können unter anderem Beratungs- und Unterstützungsleistungen, sowie Leistungen zur Krankenbehandlung, zur Teilhabe, Pflegebedürftigkeit, Psychotherapeutische Leistungen, Versorgungsleistungen und Renten sein.

zuständige Stelle

Zuständige Stellen im Land Hessen sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (HÄVS) in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.

Das von Ihrem Wohnort abhängige und örtlich für Sie zuständige HAVS finden Sie unter dem folgenden Link:

Ansprechpartner

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Adresse

Postanschrift

Postfach 2351

36013 Fulda

Hausanschrift

Washingtonallee 2

36041 Fulda

Öffnungszeiten

Mo: - Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Internet

Weitere Informationen

Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 - 15:30 Uhr und freitags von 08:00 - 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) erreichbar.

Version

Technisch geändert am 13.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen.

Für den Erstantrag sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Nachweis des schädigenden Ereignisses, zum Beispiel: Nachweise des Strafverfahrens (Polizeiberichte, Gerichtsentscheidungen, Gerichtsurteile, Zeugenaussagen), ärztliche Atteste, Nachweise über die Schädigungsfolgen, oder Nachweise der Impfung
  • Ärztliche Bescheinigungen über die Schädigungsfolgen und die Behandlungshistorie

Weitere medizinische Unterlagen (zum Beispiel Krankenhausbericht, Therapiebericht)

Voraussetzungen

  • Sie haben in Deutschland eine Gesundheitsschädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten und können den direkten oder wesentlichen Zusammenhang nachweisen.
  • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die weiterhin bestehen.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und
    • Sie haben sich zum Tatzeitpunkt vorübergehend im Ausland befunden und haben dort ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
    • Sie haben Ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten, oder
    • Sie haben Ihren permanenten Wohnsitz im Ausland, haben aber in Deutschland ein schädigendes Ereignis erlitten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch: Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Weitere Informationen, wie und wo Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag auf Soziale Entschädigung für Geschädigte zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde (Träger des sozialen Entschädigungsrechts) ein. Die Behörde prüft Ihren Antrag, entscheidet über die Gewährung der Leistung und deren Umfang. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
  • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
  • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
  • Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Kosten

Der Antrag ist kostenlos.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) am 26.11.2024

Version

Technisch erstellt am 23.05.2024

Technisch geändert am 13.01.2025

Stichwörter

Fallmanagement, Bundesversorgungsgesetz BVG, Gesundheitsschaden, Gesundheitsstörung, gesundheitliche Schäden, sexualisierte Gewalt, Traumaambulanz, Terrortaten, Gewalttaten, Versorgungsämter, Angehörige, Unterstützung, Hilfsmittel, Pflegeleistungen, soziales Entschädigungsrecht, Opfer, Gewaltopfer, psychotherapeutische Erstversorgung, psychische Gewalt, Opferentschädigung, schnelle Hilfen, OEG, medizinische Behandlung, Erwerbsunfähigkeit, Wehrdienstbeschädigte, Kriegsauswirkungen, Fürsorgestellen, Zivildienstbeschädigte, Impfgeschädigte, Witwenunterstützung, Betroffene von Straftaten, Heilmittel, Teilhabeleistungen, Hinterbliebene, Soziale Entschädigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019