Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid

    Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen

    Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Ge-werbeanlagen betreiben möchten, kann im Genehmigungsbescheid behördlich festgelegt werden, dass Sie die Einhaltung von Grenzwerten vom Schadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlagen betreiben oder betreiben möchten, kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens im Genehmigungsbescheid behördlich festgelegt werden, dass Sie die Einhaltung von Grenzwerten vom Schadstoffausstoß der Anlage regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.

    Sie müssen die Messungen in der Regel durchführen, wenn Sie Ihre Anlage neu errichtet, in Betrieb genommen oder wesentlich verändert haben.

    Einzelheiten zu Art und Umfang der Messungen im Genehmigungsbescheid für Ihre Anlage.

    Die angeordneten Messungen müssen Sie durch ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen durchführen lassen.

    Die Ergebnisse der Messungen müssen Sie anschließend in einem Messbericht zusammenfassen und diesen an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.

    In Hessen sind die Messungen von einer bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen.

    Diese finden Sie unter:

    Hinweise für Hessen: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen

    In Hessen sind die Messungen von einer bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen.

    Diese finden Sie unter:

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien. 

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums. 

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.2 - Immissionsschutz und Energiewirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusweg 19

    36251 Bad Hersfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Genehmigungsbescheid
    • Vollständiger Messbericht mit Angaben über:
      • die Messplanung
      • das Ergebnis jeder Einzelmessung
      • das verwendete Messverfahren

    Voraussetzungen

    Ihnen liegt ein Genehmigungsbescheid für eine genehmigungsbedürftige Industrie- oder Gewerbeanlage vor.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie haben einen Genehmigungsbescheid für Ihre Anlage erhalten, in dem Einzelmessungen behördlich festgelegt sind.
    • Sie wenden sich an ein akkreditiertes Messinstitut oder einen Sachverständigen, stellen die erforderlichen Informationen für die Messung zur Verfügung und vereinbaren einen Messtermin.
    • Anschließend bestätigt das Messinstitut oder der Sachverständige für Sie die Messplanung und meldet diese zusammen mit dem Messtermin der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde.
    • Zum Messtermin ermittelt das Messinstitut oder der Sachverständige die Emissionswerte und vergleicht sie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerten für Ihre Anlage.
    • Nach Abschluss der Messung erhalten Sie vom Messinstitut oder vom Sachverständigen einen Messbericht.
    • Den Messbericht müssen Sie prüfen und zusammen mit der Messplanung, dem Ergebnis jeder Einzelmessung, dem verwendeten Messverfahren und den Betriebsbedingungen bei der Messung innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.
    • Sie erhalten von der Behörde eine Bestätigung über den Eingang Ihres Messberichts
    • In Hessen sind die Messungen von einer bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen.
      Diese finden Sie unter hier: 

    Hinweise für Hessen: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen

    • In Hessen sind die Messungen von einer bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen.
      Diese finden Sie unter hier: 

    Fristen

    Messungen und Messbericht müssen innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde vorgelegt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    In Hessen fallen Gebühren für die behördliche Messberichtsüberprüfung nach Zeitaufwand an.

    Hinweise für Hessen: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen

    In Hessen fallen Gebühren für die behördliche Messberichtsüberprüfung nach Zeitaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der Messbericht hat inhaltlich dem Anhang A der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 (Ausgabe 2018) zu entsprechen.
    • Wenn Sie behördlich angeordnete Messungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen lassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 11.03.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024

    Technisch geändert am 09.04.2025

    Stichwörter

    LAI-Mustermessbericht, Schadstoffmessung, Messstelle, VDI 4220, Emissionsmessbericht, Messbericht, Industrieanlage, BImSchG, Diskontinuierliche Messung, Luftschadstoffe, ReSyMeSa, 9 BImSchV, Emissionsbericht, TA Luft, genehmigungsbedürftige Anlage, Emission, Emissionsmessung, Immissionsschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019