• Kronberg im Taunus (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen Entgegennahme bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen

Wenn Sie eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.

Beschreibung

Die Durchführung der Messung beauftragen Sie bei einer bekanntgegebenen Messstelle. Über die Ergebnisse müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

In Hessen sind die Messungen von einer bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen.

Diese finden Sie unter: 

Hinweise für Hessen: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen

In Hessen sind die Messungen von einer bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen.

Diese finden Sie unter: 

zuständige Stelle

Zuständig sind die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.

Ansprechpartner

Für Kronberg im Taunus (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Messbericht mit Angaben über:

  • Messplanung
  • Messergebnis
  • verwendete Messverfahren
  • Betriebsbedingungen, die für die Beurteilung der Messergebnisse von Bedeutung sind

Voraussetzungen

  • Sie betreiben eine Anlage zur biologischen Behandlung von Abfällen.
  • Sie haben Ihre Anlage neu errichtet oder wesentlich geändert.
  • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Verfahrensablauf

Sie legen den Messbericht folgendermaßen vor:

  • Sie wenden sich an eine bekanntgegebene Messstelle, stellen die erforderlichen Informationen für die Messung zur Verfügung und vereinbaren einen Messtermin.
  • Anschließend bestätigt die Messstelle die Messplanung und meldet diese zusammen mit dem Messtermin der für Sie zuständigen Behörde.
  • Zum Messtermin ermittelt die Messstelle die Emissionswerte und vergleicht sie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Emissionswerten Ihrer Abfallbehandlungsanlage.
  • Nach Abschluss der Messung erhalten Sie von der Messstelle einen Messbericht.
  • Prüfen Sie den Messbericht und reichen Sie ihn unverzüglich bei der für Sie zuständigen Immissionsschutzbehörde ein. 

Fristen

Den Messbericht müssen Sie unverzüglich nach der Messung zusammen mit allen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.
Wenn Ihre Abfallbehandlungsanlage neu errichtet oder wesentlich verändert wurde, müssen Sie die Messungen im ersten Jahr nach Inbetriebnahme alle 2 Monate an mindestens einem Tag durchführen.
Ab dem zweiten Jahr nach Inbetriebnahme müssen Sie die Messungen ein Mal alle 12 Monate an mindestens 3 Tagen durchführen.

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

Kosten

In Hessen fallen Gebühren für die behördliche Messberichtsüberprüfung nach Zeitaufwand an.

Hinweise für Hessen: Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen

In Hessen fallen Gebühren für die behördliche Messberichtsüberprüfung nach Zeitaufwand an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 11.03.2025

Version

Technisch erstellt am 22.05.2024

Technisch geändert am 11.03.2025

Stichwörter

LAI-Mustermessbericht, Immissionsschutz, Emissionsbericht, Emission, Geruchsstoffe, Emissionsmessung, 30 BImSchV, Abfallbehandlungsanlage, Messstelle, Biofilter, Immission, Biogasanlage, Betreiber, Emissionsmessbericht, Schadstoffmessung, BImSchG, ReSyMeSa, Abluftbehandlungsanlage, Olfaktometrische Analyse

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019