Eheschließung im Ausland Beurkundung von im Ausland geschlossener Ehen als staatenlos anerkannten oder als Flüchtlinge anerkannten Personen bzw. ihrer Beteiligung
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    Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen

    Sie haben als staatenlos anerkannte Person, heimatlose Person oder als anerkannte geflüchtete Person im Ausland geheiratet? Dann können Sie die Eheschließung bei einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Beschreibung

    Sie sind als staatenlose Person, heimatlose Ausländerin oder Ausländer oder ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland anerkannt und haben im Ausland geheiratet? Dann können Sie nach der Eheschließung im Ausland einen Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt stellen.

    Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.

    Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt

    • Ihres Wohnortes oder 
    • des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben, oder 
    • des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.

    zuständige Stelle

    Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem Sie  Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    Ansonsten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsheirat
    • ausländische Heirats- oder Eheurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Geburtsurkunden von Ehepartnerin und Ehepartner
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Voraussetzungen

    • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer oder anerkannte ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
    • Keiner der Eheschließenden war oder ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
    • Die Eheschließung ist rechtswirksam und mit dem deutschem Recht vereinbar.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 25.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024

    Technisch geändert am 26.09.2025

    Stichwörter

    Eheschließung, Erstregistrierung, Nachbeurkundung, Hochzeit, Hochzeit im Ausland, Eheregister, Ehe im Ausland, Eheleute, Erstbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019