• Münchhausen (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)

Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen

Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.

Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig sind die Kfz-Zulassungsbehörden.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsbehörde

Ansprechpartner

Für Münchhausen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • gültige Hauptuntersuchung  und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

  • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

Bei Vertretung durch einen Dritten:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
 

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
  • Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
     
  • Für Hessen gilt als Voraussetzung: Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR (einschließlich daraus resultierender Säumniszuschläge).

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
 

Kosten

Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 30.10.2024

Version

Technisch erstellt am 22.05.2024

Technisch geändert am 05.11.2024

Stichwörter

Pkw, Wiederanmeldung, Straßenzulassung, Pkw wieder zulassen, Motorrad wieder zulassen, Fahrzeug wieder anmelden, Motorrad wieder anmelden, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz wieder zulassen, Kfz-Zulassung, Kfz, Anhänger wieder anmelden, Fahrzeug erneut zulassen, Fahrzeug umschreiben, Anhänger wieder zulassen, Auto wieder anmelden, Halterwechsel, Fahrzeug, Saisonfahrzeug, Saison-Zulassung, Auto wieder zulassen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019