Ein Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Halterin oder neuer Halter können Sie dieses für den Straßenverkehr wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie ein Fahrzeug gekauft haben und dieses noch abgemeldet ist, müssen Sie es wieder anmelden, wenn Sie es im Straßenverkehr nutzen wollen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Kfz-Zulassungsbehörden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Fachdienst Dienstleistungszentrum (DLZ) - Kfz-Zulassungsbehörde Dietzenbach
Adresse
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Kontakt
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
- Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
- Für Hessen gilt als Voraussetzung: Keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR (einschließlich daraus resultierender Säumniszuschläge).
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal: Verwaltungsgebühr 12,80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 30,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 29.10.2024
Stichwörter
Halterwechsel, Straßenzulassung, Anhänger wieder anmelden, Wiederanmeldung, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Anhänger wieder zulassen, Saison-Zulassung, Saisonfahrzeug, Fahrzeug wieder anmelden, Pkw wieder zulassen, Auto wieder zulassen, Kfz wieder zulassen, Fahrzeug erneut zulassen, Motorrad wieder anmelden, Motorrad wieder zulassen, Auto wieder anmelden, Fahrzeug umschreiben, Kfz-Zulassung, Kfz, Fahrzeug, Pkw