Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war.
Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.
Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde und in vielen Regionen auch online stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. Wenn Ihr Fahrzeug länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt war, können Sie die Zulassung für das Fahrzeug nicht online vornehmen.
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen auch ein anderes Kennzeichen beantragen.
Nach rund 7 Jahren werden die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht. Benötigen Sie für die Wiederzulassung eine Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbestätigung oder Bescheinigung über die Fahrzeug-Einzelgenehmigung Ihres Fahrzeuges, müssen Sie ein dementsprechendes Gutachten von einer anerkannten Fachstelle vorlegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises, Ihre kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Dieburg
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 12.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 16.45 Uhr
Mittwoch 8.00 bis12.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und 12.45 bis 14.00 Uhr
Samstag 8.15 bis 12.45 Uhr (nur eingeschränkter Service)
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-2482
E-Mail: kfz-zulassung@ladadi.de
Internet
Formulare
Einverständniserklärung Vereinigungen
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Formular Vollmacht Zulassungsstelle (bei Bevollmächtigung)
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Stichwörter
Fahrzeugzulassung, KFZ Zulassungssstelle, KFZ Zulassungsstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Zulassungsstelle KFZ
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Groß-Umstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 12:45 bis 14 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-2482
Internet
Formulare
Einverständniserklärung Vereinigungen
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Formular Vollmacht Zulassungsstelle (bei Bevollmächtigung)
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Ober-Ramstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr und 13.00 bis 17 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12.30 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-2482
Internet
Formulare
Einverständniserklärung Vereinigungen
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Formular Vollmacht Zulassungsstelle (bei Bevollmächtigung)
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Zulassungsstelle Weiterstadt
Beschreibung
Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 7.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr
Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten unter 06151 881-2482: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06151 881-2482
Internet
Formulare
Formular Vollmacht Zulassungsstelle (bei Bevollmächtigung)
Einverständniserklärung Vereinigungen
SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe
Die Terminbuchung für alle Außenstellen erfolgt zentral. Hierbei können Sie unter Terminangeboten an den unterschiedlichen Standorten auswählen: https://tevis.ekom21.de/dar/select2?md=5
Zahlungsoptionen: nur bargeldlose Zahlung möglich
In den Zulassungsstellen ist keine Bargeldzahlung möglich. Es stehen EC Kartenzahlung sowie Debit-/Kreditkarte, Google und Apple Pay Zahlung zur Verfügung.
Anfragen/Rückfragen
Fachliche oder organisatorische Anfragen können jederzeit direkt, im Rahmen der Vorsprache, an die Mitarbeitenden vor Ort oder gerne auch per Email an kfz-zulassung@ladadi.de gerichtet werden. Das E-Mail Postfach wird zentral während der allgemeinen Behördenzeiten verlässlich und zeitnah bearbeitet und sichert bei Klärungsbedarf, in fachlichen und organisatorischen Fragen, in Sonderfällen oder bei Termingesuchen eine schnellstmögliche und verbindliche Hilfestellung und Dienstleistung. Über die 06151 8812482 ist ausschließlich die Kfz-Zulassung erreichbar.
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I, der frühere Fahrzeugschein
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung
- gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
Gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich Nachweise vorlegen, wenn:
- Fahrzeugdaten geändert wurden und die Daten im Vergleich zu den bisher erfassten Daten nicht mehr übereinstimmen
- oder bei Erstzulassung im Vergleich zu den Daten der Übereinstimmungsbescheinigung abweichen
- Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten, dann benötigen Sie:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil II, der frühere Fahrzeugbrief
- sofern bereits vorhanden: neues, vorab reserviertes oder gewünschtes Kennzeichen inklusive PIN
- Bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original
- die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können
- Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:
- die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht bei Alleinerziehenden vom Jugendamt, die Negativbescheinigung
- Bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerbe- oder Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person, wie zum Beispiel Geschäftsführerin, Geschäftsführer, Prokuristin, Prokurist oder deren Bevollmächtigte
Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg
Sollte sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Bank befinden, bitte Kontakt mit der Zulassungsbehörde aufnehmen.
Bei Leichtkrafträdern ist die Betriebserlaubnis vorzulegen.
Bei Firmen ist der Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführers*in notwendig.
- Formular Vollmacht
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
- Einverständniserklärung bei Vereinigungen
- SEPA-Lastschriftmandat Kfz-Steuer Zoll online - Zahlung der Kfz-Steuer
Voraussetzungen
- In Hessen dürfen Sie keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR haben (einschließlich Säumniszuschläge).
Hinweise für Hessen: Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
- In Hessen dürfen Sie keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR haben (einschließlich Säumniszuschläge).
Handlungsgrundlage(n)
- § 16 Absatz 2 Satz 1 Variante 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Bezeichnung: § 29 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 33 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
Rechtsbehelf
Hinweise für Hessen: Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
Klage
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
In Hessen erhöht sich die Gebühr für eine Wiederzulassung über ein iKfz-Portal für Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR. Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
In Hessen beinhaltet die Gebühr für eine Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Hinweise für Hessen: Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen
In Hessen erhöht sich die Gebühr für eine Wiederzulassung über ein iKfz-Portal für Plakettenträger für Prüfplaketten um 0,30 EUR. Die Gebühr beinhaltet nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
In Hessen beinhaltet die Gebühr für eine Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde nicht die Kosten für Kfz-Kennzeichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 18.09.2024
Stichwörter
Pkw wieder zulassen, Auto wieder zulassen, Saisonfahrzeug, Motorrad wieder zulassen, Kfz, Anhänger wieder anmelden, Fahrzeug, Anhänger wieder zulassen, Wiederanmeldung, Fahrzeug wieder anmelden