Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen Erteilung Ersatz nach Verlustanzeige
    99026004001005

    Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist,  können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.

    Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.

    Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Stelle, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
    • bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
    • Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
    • bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
    • falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht

    In Hessen reicht es im Regelfall aus, dass der Genehmigungsinhaber den Verlust mit Begründung meldet. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, welche aufgeführten Unterlagen notwendig und welche ggf. entbehrlich sind.   

    Hinweise für Hessen: Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    In Hessen reicht es im Regelfall aus, dass der Genehmigungsinhaber den Verlust mit Begründung meldet. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, welche aufgeführten Unterlagen notwendig und welche ggf. entbehrlich sind.   

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
    • Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.

    Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Gebührenhöhe an die Behörde, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat. 

    Hinweise für Hessen: Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Gebührenhöhe an die Behörde, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 30.09.2025 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 03.09.2024

    Hinweise für Hessen: Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Fachlich freigegeben durch 30.09.2025; Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 30.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024

    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Ersatz nach Verlustanzeige, Fahrzeuge, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung verloren, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019