Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhandengekommen ist, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination nicht vollständig den Bauvorschriften oder Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht, benötigen Sie für die Zulassung eine Ausnahmegenehmigung.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie als Urkunde bei der Fahrt in der Regel mitführen und auf Verlangen einer zuständigen Person aushändigen.
Haben Sie Ihre Ausnahmegenehmigung verloren oder ist sie auf andere Art abhandengekommen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle einen Ersatz beantragen.
Zuständigkeit
Für die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung wenden Sie sich bitte an die Stelle, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Begründung für den Verlust der Ausnahmegenehmigung
- bei Privatpersonen: Kopie des Personalausweises der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Kennzeichen des Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
- Gutachten einer Prüforganisation zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, inklusive Nennung und Begründung der Abweichungen von den Bauvorschriften
- bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h: Versicherungsbestätigung
- falls jemand für Sie den Antrag stellt: Vollmacht
In Hessen reicht es im Regelfall aus, dass der Genehmigungsinhaber den Verlust mit Begründung meldet. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, welche aufgeführten Unterlagen notwendig und welche ggf. entbehrlich sind.
Hinweise für Hessen: Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
In Hessen reicht es im Regelfall aus, dass der Genehmigungsinhaber den Verlust mit Begründung meldet. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, welche aufgeführten Unterlagen notwendig und welche ggf. entbehrlich sind.
Voraussetzungen
- Sie benötigen für Ihr Fahrzeug oder Ihre Fahrzeugkombination eine Ausnahmegenehmigung.
- Sie haben diese Ausnahmegenehmigung verloren oder sie ist abhandengekommen.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Gebührenhöhe an die Behörde, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Hinweise für Hessen: Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur Gebührenhöhe an die Behörde, die Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Der Antrag auf eine Ersatzbescheinigung muss gestellt werden, sobald der Verlust der Ausnahmegenehmigung bemerkt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) 30.09.2025 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 03.09.2024
Hinweise für Hessen: Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Fachlich freigegeben durch 30.09.2025; Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 30.09.2025
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Ersatz nach Verlustanzeige, Fahrzeuge, Verlust der Ausnahmegenehmigung, Verlustanzeige, Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, Fahrzeugkombinationen, Ausnahmegenehmigung verloren, Ersatz für Ausnahmegenehmigung, Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen