Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
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    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs online beantragen

    ID: L100001_402290580

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2024

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 8-12

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 17-19

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Osterweg 20

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Uferstraße 5

    35066 Frankenberg (Eder)

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Kniep 50

    34497 Korbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Auf Lülingskreuz 60

    34497 Korbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Südring 2

    34497 Korbach

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Otto-Stoelcker-Straße 23c

    35066 Frankenberg (Eder)

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    (Dorfitter)

    Auf dem Hagendorf 1

    34516 Vöhl

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05631 954-0

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2024

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Stichwörter

    Kfz stilllegen, Anhänger außer Betrieb setzen, Motorrad außer Betrieb setzen, Pkw abmelden, Stilllegung, Motorrad abmelden, Anhänger stilllegen, Auto, Lkw abmelden, Pkw stilllegen, Pkw entsorgen, Motorrad entsorgen, Automobil, Anhänger entsorgen, Motorrad verschrotten, Verschrottung, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Totalschaden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019