Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen
Sie bekommen die beantragten Fördermittel für die Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung gestellt.
Beschreibung
Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.
Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.
Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5168
erforderliche Unterlagen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
- Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
- Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
- Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist.)
Antragsfrist: 1 Monat (Vor Beginn der Maßnahme.)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024
Stichwörter
Sprachförderung, Erzieher, Kinder, Kindergartenalter, Sprache, Kindergarten, Erzieherinnen, Kindergärten, Fortbildung