Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen
Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.
Hinweise für Wetteraukreis: Ersatzführerschein
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Führerscheinangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 06 61
61146 Friedberg (Hessen)
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06031 83-2149
Internet
Stichwörter
Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.01.2024