Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung
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    Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. 

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

    Die Austragung einer Auflage/Beschränkung erfolgt regelmäßig auf Antrag. 

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    In den Nassen 2

    65719 Hofheim am Taunus

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Dienstag
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Mittwoch
    ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

    Donnerstag
    halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

    Freitag
    halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06192 205-0

    Fax: 06192 205-1986

    E-Mail: strassenverkehr@mtk.org

    Internet

    Formulare

    KFZ - Einwilligung zur Zulassung eines KFZ auf einen minderjährigen Halter (§§106, 107 BGB)
    Kleine Kennzeichen Ausnahmegenehmigung (Antrag auf Erteilung)

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2024

    Technisch geändert am 15.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019