Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen Festsetzung
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    Fahrerlaubnis mit Beschränkungen/ Auflagen festsetzen

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. 

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    Auch eine Streichung der Auflage ist möglich. Z. B. kann die Auflage "Tragen einer Sehhilfe" aus dem Führerschein gestrichen werden, wenn der Grund der Auflage weggefallen ist. In diesem Fall muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden und unter anderem ein augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen vorzulegen.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis kann mit Auflagen oder Beschränkungen versehen werden. In der Regel erfolgt dies von Amts wegen. Auflagen oder Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentiert. Sie können sich auf einzelne oder auf alle Fahrerlaubnisklassen beziehen. Hierbei kann es sich z.B. um Auflagen, wie die Notwendigkeit einer Sehhilfe, die Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit Automatikgetriebe oder die Notwendigkeit technischer Hilfsmittel im Kraftfahrzeug handeln.

    Die Austragung einer Auflage/Beschränkung erfolgt regelmäßig auf Antrag. 

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    Zum Beispiel kann die Auflage "Tragen einer Sehhilfe" aus dem Führerschein gestrichen werden, wenn der Grund der Auflage weggefallen ist. In diesem Fall muss ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Fahrerlaubnisbehörde

    Beschreibung

    Sollten sie noch keinen EU-Kartenführerschein besitzen, muss zunächst der Papierführerschein umgetauscht werden. Dafür reichen sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Umtausch ihres Führerscheins ein.

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Anträge können ausschließlich postalisch eingereicht werden. Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine bitte telefonisch anfragen.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Formular Unterschriftenfeld Antrag Fahrerlaubnis

    Version

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen können im Einzelfall abweichen. Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    Bei Streichung der Auflage "Tragen einer Sehhilfe" sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Antrag
    • Unterschriftsblatt
    • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments, aus dem die Wohnadresse ersichtlich ist
    • Augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV
    • 1 biometrisches Lichtbild
    • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
    • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde sofern im Besitz eines Papierführerscheins, der nicht im Landkreis Darmstadt-Dieburg erteilt wurde

    Bitte legen sie dem Antrag keine Originaldokumente bei, außer es ist explizit angegeben. ALLE Unterlagen werden nach der Digitalisierung VERNICHTET!

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen erfahren Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. 

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    Die Gebühr richet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.10.2025

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2024

    Technisch geändert am 15.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019