• Nidda (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Vorhabensbezogene Bauart Genehmigung

Vorhabensbezogene Bauart - Zustimmung im Einzelfall beantragen

Sie planen nicht geregelte Bauprodukte bzw. Bauarten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) beantragen.

Eine Zustimmung im Einzelfall benötigen Sie, wenn es für ein Bauprodukt eine allgemeine anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder dafür keine Technische Baubestimmung besteht oder keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. kein allgemeines Prüfzeugnis (abP) vorliegt.

Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung benötigen Sie für eine Bauart, die nicht durch eine Technische Baubestimmung geregelt ist oder für die es eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder für die keine allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.

Zuständigkeit

Anträge, die den Nachweis brandschutztechnischer Anforderungen betreffen sowie Anträge im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet.

Alle anderen Bereiche werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bearbeitet.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen

Adresse

Hausanschrift

Wilhelminenstraße 1–3

64283 Darmstadt

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
    Linien:
    • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
    • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
  • Haltestelle: Mathildenplatz
    Linien:
    • Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

64278 Darmstadt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Telefon: +49 6151 12-8925

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Angaben über das Bauvorhaben
  • gutachterliche Stellungnahmen
  • technische Dokumentation
     

Voraussetzungen

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU Nr. 305/2011) können keine Zustimmungen im Einzelfall ausgestellt werden.
 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.12.2023

Version

Technisch erstellt am 03.01.2024

Technisch geändert am 27.03.2025

Stichwörter

Neuentwicklung, Innovatives Bauprodukt, Nicht normkonform, Ungeregelte Bauprodukte, Ungeregelte Bauarten, Abweichung technische Normen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019