Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfingenieuren für Baustatik Genehmigung

    Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfsachverständigen und Prüfberechtigten für Standsicherheit beantragen

    Neben dem Geschäftssitz, der Betriebsmittelpunkt ist und dem Ort der Hauptniederlassung entspricht, können Prüfsachverständigen und Prüfberechtigten für Standsicherheit Zweitniederlassungen bei der Anerkennungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als prüfberechtigte oder prüfsachverständige Person für Standsicherheit gemäß § 5 Abs. 4 der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) bezieht sich auf die Befugnis, in Hessen als Prüfberechtigter oder Prüfsachverständiger für die Standsicherheit von Bauwerken tätig zu sein. Hier sind einige Schlüsselelemente, die in einem solchen Antrag üblicherweise enthalten sind:

    Die Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als prüfberechtigte oder prüfsachverständige Person für Standsicherheit wird in der Regel von den zuständigen Behörden auf Grundlage der eingereichten Informationen und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erteilt oder abgelehnt.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Regionale Siedlungs- und Bauleitplanung, Bauwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Benennung der festangestellten Mitarbeiter/innen, die derzeit am Geschäftssitz bei Prüfungen von Standsicherheitsnachweisen und Bauüberwachungen helfend eingesetzt werden
    • Angaben zum Nachweis der fachlichen Befähigung und Beschäftigungsumfang
    • Bestätigung, dass die Mitarbeiter/innen mit schriftlichem Arbeitsvertrag festangestellt sind
    • Benennung der festangestellten Mitarbeiter/innen, die an der beantragten Zweitniederlassung bei Prüfungen von Standsicherheitsnachweisen und Bauüberwachungen helfend eingesetzt werden sollen
    • Angaben zum Nachweis der fachlichen Befähigung und Beschäftigungsumfang
    • Bestätigung, dass die Mitarbeiter/innen mit schriftlichem festangestellt Arbeitsvertrag sind
    • Bestätigung, dass das Einverständnis der Mitarbeiter/innen, am Zweitsitz tätig zu werden vorliegt
    • Beschreibung der Maßnahmen durch die sichergestellt wird, dass Sie Sich bei Ihrer Prüftätigkeit der Mitwirkung meiner angestellten Mitarbeiter/innen am Geschäftssitz und in der Zweitniederlassung nur in solchem Umfang bedienen, dass deren Tätigkeit durch Sie jederzeit voll überwacht werden kann
    • Angaben zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung der Bauausführung durch die Prüfberechtigten/Prüfsachverständigen
    • Angaben über die ungefähre zeitliche Aufteilung der Prüftätigkeit zwischen Geschäftssitz und Zweitniederlassung
    • Angaben zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung.
      • Hierzu sind die notwendigen Nachweise (z.B. Kopien der entsprechenden Gesellschafts- bzw. Partnerschaftsverträge) vorzulegen
    • Angaben zu weiteren, bereits genehmigten Zweitniederlassungen
       

    Voraussetzungen

    • Anerkennung als prüfsachverständige/ prüfberechtigte Person für Standsicherheit
    • Erfüllung der Voraussetzungen in den Dokumenten
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Einreichen der Unterlagen
    • Prüfung der Unterlagen
    • Bei Erfüllen der Voraussetzungen: Bescheid zur Genehmigung der Zweitniederlassung
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Per Überweisung: Gebühr ab 125.00 EUR bis 375.00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Prüfingenieurin / Prüfingenieur, Bautechnische Nachweise, Baustatik, Standortwechsel, Baurecht, Tragwerksplanung, Bauordnung, Bauen Sachverständige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English