Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfingenieuren für Baustatik Genehmigung
    99012107006000

    Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfsachverständigen und Prüfberechtigten für Standsicherheit beantragen

    Neben dem Geschäftssitz, der Betriebsmittelpunkt ist und dem Ort der Hauptniederlassung entspricht, können Prüfsachverständigen und Prüfberechtigten für Standsicherheit Zweitniederlassungen bei der Anerkennungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als prüfberechtigte oder prüfsachverständige Person für Standsicherheit gemäß § 5 Abs. 4 der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) bezieht sich auf die Befugnis, in Hessen als Prüfberechtigter oder Prüfsachverständiger für die Standsicherheit von Bauwerken tätig zu sein. Hier sind einige Schlüsselelemente, die in einem solchen Antrag üblicherweise enthalten sind:

    Die Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als prüfberechtigte oder prüfsachverständige Person für Standsicherheit wird in der Regel von den zuständigen Behörden auf Grundlage der eingereichten Informationen und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erteilt oder abgelehnt.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Bau- und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1–3
    64283 Darmstadt

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
      • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
    • Haltestelle: Mathildenplatz
      Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift


    64278 Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6151 12-8925

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Anerkennung als prüfsachverständige/ prüfberechtigte Person für Standsicherheit
    • Erfüllung der Voraussetzungen in den Dokumenten
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Einreichen der Unterlagen
    • Prüfung der Unterlagen
    • Bei Erfüllen der Voraussetzungen: Bescheid zur Genehmigung der Zweitniederlassung
       

    Kosten

    Per Überweisung: Gebühr ab 125,00 EUR bis 375,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2024
    Technisch geändert am 27.03.2025

    Stichwörter

    Bautechnische Nachweise, Baustatik, Prüfingenieurin / Prüfingenieur, Tragwerksplanung, Standortwechsel, Bauen Sachverständige, Baurecht, Bauordnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019