Errichtung einer Zweigniederlassung von Prüfsachverständigen und Prüfberechtigten für Standsicherheit beantragen
Neben dem Geschäftssitz, der Betriebsmittelpunkt ist und dem Ort der Hauptniederlassung entspricht, können Prüfsachverständigen und Prüfberechtigten für Standsicherheit Zweitniederlassungen bei der Anerkennungsbehörde beantragen.
Beschreibung
Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als prüfberechtigte oder prüfsachverständige Person für Standsicherheit gemäß § 5 Abs. 4 der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) bezieht sich auf die Befugnis, in Hessen als Prüfberechtigter oder Prüfsachverständiger für die Standsicherheit von Bauwerken tätig zu sein. Hier sind einige Schlüsselelemente, die in einem solchen Antrag üblicherweise enthalten sind:
Die Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als prüfberechtigte oder prüfsachverständige Person für Standsicherheit wird in der Regel von den zuständigen Behörden auf Grundlage der eingereichten Informationen und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen erteilt oder abgelehnt.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Darmstadt
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Bau- und Wohnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Wilhelminenstraße 1–3
64283 Darmstadt
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
- Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
- Haltestelle: Mathildenplatz
Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6151 12-8925
Kontaktperson
Frau Viktoria Berg
E-Mail: viktoria.berg@rpda.hessen.de
Internet
Voraussetzungen
- Anerkennung als prüfsachverständige/ prüfberechtigte Person für Standsicherheit
- Erfüllung der Voraussetzungen in den Dokumenten
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Einreichen der Unterlagen
- Prüfung der Unterlagen
- Bei Erfüllen der Voraussetzungen: Bescheid zur Genehmigung der Zweitniederlassung
Kosten
Per Überweisung: Gebühr ab 125,00 EUR bis 375,00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.12.2023
Stichwörter
Bautechnische Nachweise, Baustatik, Prüfingenieurin / Prüfingenieur, Tragwerksplanung, Standortwechsel, Bauen Sachverständige, Baurecht, Bauordnung