Strahlen- und Röntgenschutz
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    Strahlenschutz in Hessen

    Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlen anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung.

    Beschreibung

    Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen. Wer mit radioaktiven Stoffen umgehen oder ionisierende Strahlung anwenden will, muss deshalb eine Reihe technischer und organisatorischer Voraussetzungen erfüllen und benötigt dafür i.d.R. eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung. 

    Dies gilt gleichermaßen für Firmen oder Personen, wenn sie in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden wollen, wo mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung gearbeitet wird (Personen benötigen einen Strahlenpass). 

    Am 01.01.2022 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Zuständigkeit als oberste Landesbehörde für den Bereich „Röntgen“ des Strahlenschutzrechts übernommen.

     

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidien, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie - je nach Anliegen (kann der Auflistung entnommen werden)

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse Linien
      • Bus: Linie diverse Linien
      • Regionalbahn: Linie diverse Linien
      • Straßenbahn: Linie diverse Linien

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 2714-5992

    Fax: +49 69 2714-5950

    E-Mail: Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de

    E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Für bestimmte Sachverhalte stehen Antragsmuster auf unserer Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Die zu erfüllenden Voraussetzungen hängen von dem jeweiligen Anliegen ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt oder in den rechtlichen Regelwerken nachgeschlagen werden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch kann nach Erteilung des Bescheids bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    Der Verfahrensablauf hängt von dem jeweiligen Anliegen ab und kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    Weitere Informationen

    Zu dem Thema Endlagerung erhalten Sie Informationen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Rubrik "Umwelt - Kernenergie und Strahlenschutz - Endlagerung". 

    Unter der Rubrik "Umwelt - Kernenergie und Strahlenschutz - Radon" der Internetseite des Hessisches Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Sie nähere Informationen zu dem Thema Radon.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 08.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2023
    Technisch geändert am 25.07.2024

    Stichwörter

    Strahlenschutz in Hessen, Anzeige Röntgeneinrichtung, Anerkennung Fachkundekurse, Anerkennung Kenntniskurse, Genehmigung Beschleuniger, Umgang radioaktive Stoffe, Umschlossene radioaktive Stoffe, Strahlenschutz, Strahlenpass, radioaktive Stoffe, Fachkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019