• Biedenkopf (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ist das Einreichen erforderlicher Unterlagen notwendig. Diese werden zunächst auf Vollständigkeit geprüft. In der Regel ist zur Erlangung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis das erfolgreiche Absolvieren einer eingeschränkten Kenntnisprüfung notwendig. In Einzelfällen kann über den Antrag aber auch nach Aktenlage entschieden werden, eine Prüfung entfällt dann. 

Zuständigkeit

Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt und das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.
 

Ansprechpartner

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe

Adresse

Postanschrift

Postfach 120142

64238 Darmstadt

(Zentrale Postanschrift)

Hausanschrift

Heinrich-Hertz-Str. 5

64295 Darmstadt

(Zentrale Hausanschrift)

Kontakt

Telefon: +49 611 3259-1000

Telefax: +49 611 32759-1999

E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 12.07.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
  • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
  • ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
  • einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
  • einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde,
  • einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters),
  • ein Attest eines niedergelassenen Arztes.

Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

  • Nachweis Berufsausbildung Physiotherapie,
  • 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke,
  • Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden),
  • Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen.

Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Sie müssen

  • Mindestens 25 Jahre alt sein,
  • Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
  • Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können,
  • Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 05.01.2024

Version

Technisch erstellt am 07.12.2023

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Heilkunde, Heilpraktikerin, Heilpraktiker, Physiotherapie

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019