Bergbau Anzeige von verantwortlichen Personen - Namhaftmachung / Bestellung Entgegennahme
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen.
Beschreibung
In Bergbaubetrieben müssen die Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Sicherheit und Ordnung im Bergbau klar geregelt sein. Neben Ihnen als Unternehmerinnen und Unternehmern und Ihren Vertretungspersonen sorgen auch sogenannte „verantwortliche Personen“ für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf.
Verantwortliche Personen sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Verantwortliche Personen gewährleisten beispielsweise die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten oder kontrollieren die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen. Werden keine verantwortlichen Personen bestellt, sind Sie als Unternehmerin oder Unternehmer unmittelbar verantwortlich.
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Betrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Bergbehörde mitteilen. Dabei müssen Sie die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen genau beschreiben.Ihre Befugnisse müssen den Aufgaben und Fähigkeiten entsprechen.
erforderliche Unterlagen
- Darstellung der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen
- Nachweise für Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung, zum Beispiel:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (bei Erfordernis zum Beispiel unter Tage)
Voraussetzungen
- Als verantwortliche Person dürfen Sie nur Personen beschäftigen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.
- Sie müssen so viele verantwortliche Personen bestellen, wie es für die planmäßige und sichere Führung Ihres Betriebes erforderlich ist.
- Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen müssen Sie eindeutig und lückenlos festlegen und aufeinander abstimmen, sodass eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Sie können verantwortliche Personen online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde namhaft machen.
Namhaftmachung online einreichen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Namhaftmachung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch.
Namhaftmachung schriftlich einreichen:
- Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung.
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen dort ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Namhaftmachung entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann die Namhaftmachung auch mündlich erfolgen, muss dann aber schnellstmöglich schriftlich bestätigt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Gefahr für Leben oder Gesundheit Beschäftigter oder Dritter besteht oder Gefahren für bedeutende Sachgüter bestehen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Sie müssen die Namhaftmachung aber unverzüglich einreichen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Auch wenn sich die Stellung einer verantwortlichen Person im Betrieb ändert oder eine verantwortliche Person aus dem Betrieb ausscheidet, müssen Sie dies mitteilen.
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Bei Versäumnis droht eine Geldbuße von bis zu EUR 25.000 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) am 29.12.2022
Stichwörter
Ordnungsgemäßer Betriebsablauf, Übertragung bestimmter Befugnisse, Führung eines Betriebes, Bestellung verantwortlicher Personen, Abberufung verantwortlicher Personen, Übertragung bestimmter Pflichten, Beaufsichtigung, Unternehmerpflichten, Geschäftsführer, Rohstoffe, Bergrecht, Errichtung eines Betriebes, Bodenschatz, Einstellung eines Betriebes, Bodenschätze, Betriebsleiter, Pflicht