Reisepass Änderung wegen Adressänderung
Wenn sich Ihr Wohnort ändert, dann müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen oder online selber ändern.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Wohnort zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie den neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass eintragen lassen.
Wenn Sie Ihren Wohnort persönlich bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen, wird dort ein Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass angebracht.
Wenn Sie Ihren Wohnort online ändern möchten, dann wird Ihnen der Adressaufkleber per Post zugeschickt. Anschließend müssen Sie den Adressaufkleber auf Ihrem Reisepass über den alten Wohnort kleben.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Für Schwarzenborn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse zuvor schon bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
- Sie haben eine amtliche Meldebestätigung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Nr. 1 Passgesetz (Passgesetz - PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__15.html
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz - PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz - PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz - PassG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/__19.html
§ 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz - BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23a.html
§ 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__1.html
§ 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Pass-gesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_1b.html
Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Pass-verordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_1c.html
Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgeset-zes (Passverordnung - PassV)
https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/anlage_11.html
§ 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
§ 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122019_DGI220105713.htm
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
Bei persönlicher Beantragung der Adressänderung:
- Sie melden sich persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
- Sie legen Ihren gültigen Reisepass und ihre amtliche Meldebestätigung vor.
- Die Meldebehörde klebt dann einen amtlichen Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort über den alten Wohnort in Ihrem Reisepass.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Adressänderung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde im Reisepass vorzunehmen.
Bei Beantragung der Adressänderung im Internet:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein.
- Die Meldebehörde wird Ihnen dann per Post einen Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort zuschicken.
- Sie kleben den Adressaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort über den alten Wohnort in Ihrem Reisepass.
Fristen
Sie müssen Ihren neuen Wohnort unverzüglich nach Ihrer Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst online ändern.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Adresse auf dem Reisepass nur ändern lassen, wenn sich Ihr Wohnort geändert hat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) - Amt für Innere Verwaltung und Planung - am 08.09.2022
Stichwörter
Ummeldung, Pass, Neue Anschrift, Umzug, Wegzug, Wohnsitz, Adresse ändern, Wohnort