Mietrückstände Übernahme SGB XII
    99107042068002

    Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen

    Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten.

    Beschreibung

    Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.

    Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.

    Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.

    Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.

    Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.

    Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist grundsätzlich der örtliche Träger der Sozialhilfe. Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist grundsätzlich der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten.

    Hinweis: Sollte der Antrag bei einem nicht zuständigen Sozialamt abgegeben werden, hat dieses den Antrag an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. In diesem Fall werden sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - Soziales und Teilhabe

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207
    64289 Darmstadt

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    Besucheranschrift

    Albinistraße 23
    64807 Dieburg

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06151 881-1203

    E-Mail: sozialamt@ladadi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
    • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
    • Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
    • es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
    • zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 10.03.2026

    Version

    Technisch erstellt am 28.11.2023
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Stichwörter

    Pächter, Notlage, Wohnung, Beihilfe, Miete, SGB XII, Mahnung, Wohnungsverlust, Wohnungsnotfälle, Räumungsklage, Zwangsräumung, Sicherung der Unterkunft, Wohnungslosigkeit, Räumung von Wohnraum, Wohnraumräumung, Behebung einer Notlage, Geldleistung als Beihilfe, Geldleistung als Darlehen, Mietrückstände, Nichtzahlung der Miete, Wohnungsbedarf, SGB 12, Zahlungsunfähigkeit Mieter, Mieterin, Zahlungsunfähigkeit Mieterin, Mietschulden, Mieter, Wohnungskündigung, Sozialhilfe, Schulden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019