Herstellung Gehwegüberfahrt beantragen
Sie benötigen für Ihre Grundstückszufahrt innerorts eine bauliche Änderung der Straße. Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.
Beschreibung
Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks innerhalb der Ortslage. Sie möchten eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück herstellen lassen, um eine Garage oder einen Kfz-Stellplatz von der Straße aus mit einem Kraftfahrzeug anzufahren. Hierzu bedarf es häufig einer baulichen Änderung der Straße, wie z. B. einer Absenkung des Bordsteines. Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.
Im Regelfall werden Bordsteinabsenkungen oder sonstige Anpassungen der Straße durch die zuständige Straßenbaubehörde selbst oder einem von ihr beauftragten Unternehmen hergestellt. Im Ausnahmefall können diese mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch durch ein vom Anlieger selbst beauftragtes Unternehmen hergestellt werden. Hierzu gibt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde Auskunft.
Sämtliche Kosten für die Änderungen an der Straße müssen Sie selbst tragen. Dies gilt auch für die Verwaltungskosten, die ggf. von der zuständigen Straßenbaubehörde festgesetzt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Straßenbaubehörde
Ansprechpartner
Für Waldbrunn (Westerwald) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin mit maßstäblicher Planskizze
- ggf. erforderlich: geeigneter Nachweis der Eigentümerstellung (Grundbuchauszug oder Notarvertrag)
- bei Antragstellung durch Bevollmächtigten: Vollmacht des Grundstückseigentümers oder Grundstückseigentümerin.
- ggf. weitere Unterlagen erforderlich, wie Fotos oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Zu den erforderlichen Unterlagen berät Sie die zuständige Behörde
Voraussetzungen
Der Antragstellende muss gleichzeitig der Eigentümer oder die Eigentümerin des anliegenden Grundstücks sein. Hierfür ist ggf. ein geeigneter Nachweis (Grundbuchauszug oder Notarvertrag) erforderlich.
Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie beantragen die bauliche Änderung der Straße mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Straßenbaubehörde. Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob der Antrag vollständig ist. Wenn noch erforderliche Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Mitteilung der zuständigen Behörde. Ggf. ist auch ein Vor-Ort-Termin notwendig. Es wird dann geprüft, ob Gründe gegen die Änderung der Straße sprechen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Entscheidung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der baulichen Änderun-gen an der Straße sind einzelfallabhängig.
Kosten
Es entstehen Verwaltungskosten und Kosten für die Änderungen an der Straße.
Die Verwaltungskosten und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Änderungen an der öffentlichen Straße. Sie werden Ihnen von der zuständigen Straßenbaubehörde mitgeteilt.
Alle Kosten müssen vom Anlieger getragen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.10.2023
Stichwörter
Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Gehwegüberfahrt