• Rödermark (Landkreis Offenbach, Hessen)
Gehwegüberfahrten Herstellung

Herstellung Gehwegüberfahrt beantragen

Sie benötigen für Ihre Grundstückszufahrt innerorts eine bauliche Änderung der Straße. Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.   

Beschreibung

Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks innerhalb der Ortslage. Sie möchten eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück herstellen lassen, um eine Garage oder einen Kfz-Stellplatz von der Straße aus mit einem Kraftfahrzeug anzufahren. Hierzu bedarf es häufig einer baulichen Änderung der Straße, wie z. B. einer Absenkung des Bordsteines. Diese ist bei der zuständigen Straßenbaubehörde zu beantragen.  

Im Regelfall werden Bordsteinabsenkungen oder sonstige Anpassungen der Straße durch die zuständige Straßenbaubehörde selbst oder einem von ihr beauftragten Unternehmen hergestellt. Im Ausnahmefall können diese mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch durch ein vom Anlieger selbst beauftragtes Unternehmen hergestellt werden. Hierzu gibt Ihnen Ihre Stadt oder Gemeinde Auskunft.

Sämtliche Kosten für die Änderungen an der Straße müssen Sie selbst tragen. Dies gilt auch für die Verwaltungskosten, die ggf. von der zuständigen Straßenbaubehörde festgesetzt werden.
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Straßenbaubehörde

Ansprechpartner

Fachdienst 3.2 Verkehr

Adresse

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Str. 3

63322 Urberach

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Tiefgarage Häfnerplatz
Gebührenpflichtig

Parkplatz: Kurzzeitparkplätze entlang der Konrad-Adenauer-Straße
Gebührenfrei

Parkplatz: Konrad-Adenauer-Straße (vor Rathaus)
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Rathaus Urberach
    Linien:
    • Bus: Linie Linie U

Kein Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

Telefonnummern
Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

Kontakt

Telefon: 06074 911-0

Telefax: 06074 911970

E-Mail: strassenverkehr@roedermark.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.12.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Antrag des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin mit maßstäblicher Planskizze
  • ggf. erforderlich: geeigneter Nachweis der Eigentümerstellung (Grundbuchauszug oder Notarvertrag) 
  • bei Antragstellung durch Bevollmächtigten: Vollmacht des Grundstückseigentümers oder Grundstückseigentümerin.
  • ggf. weitere Unterlagen erforderlich, wie Fotos oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster 
  • Zu den erforderlichen Unterlagen berät Sie die zuständige Behörde 
     

Voraussetzungen

Der Antragstellende muss gleichzeitig der Eigentümer oder die Eigentümerin des anliegenden Grundstücks sein. Hierfür ist ggf. ein geeigneter Nachweis (Grundbuchauszug oder Notarvertrag) erforderlich. 

Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin.
 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

Verfahrensablauf

Sie beantragen die bauliche Änderung der Straße mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Straßenbaubehörde. Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob der Antrag vollständig ist. Wenn noch erforderliche Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Mitteilung der zuständigen Behörde. Ggf. ist auch ein Vor-Ort-Termin notwendig. Es wird dann geprüft, ob Gründe gegen die Änderung der Straße sprechen. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Entscheidung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags und der baulichen Änderun-gen an der Straße sind einzelfallabhängig. 

Kosten

Es entstehen Verwaltungskosten und Kosten für die Änderungen an der Straße.
Die Verwaltungskosten und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Änderungen an der öffentlichen Straße. Sie werden Ihnen von der zuständigen Straßenbaubehörde mitgeteilt.
Alle Kosten müssen vom Anlieger getragen werden. 
 

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.10.2023

Version

Technisch erstellt am 07.11.2023

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Grundstückszufahrt, Gehwegüberfahrt, Bordsteinabsenkung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019