Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen beantragen
Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für Vermessungswesen werden.
Beschreibung
Prüfsachverständige für Vermessungswesen prüfen und bescheinigen, dass die Grundfläche des Gebäudes und dessen Höhenlage in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen auf dem Grundstück abgesteckt worden ist.
Wird die Absteckung von der oder dem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen selbst ausgeführt, entfällt die Prüfung. Steht endgültig fest, dass die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, unterrichten die Prüfsachverständigen die untere Bauaufsichtsbehörde.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Vermessungswesen
- Datenbogen
- Lebenslauf
- Führungszeugnis
- Erklärungsbogen
- Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
- Angaben über Zweitniederlassungen
- Berufshaftpflichtversicherung
- Ausgefüllter Fachbogen für Vermessungswesen
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Vermessungswesen
- Nachweis über eine mindestens zwei Jahre lange Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen
- Nachweis der erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel
- 10 Referenzprojekte zum Nachweis, dass während der letzten zwei Jahre Bauwerksabsteckungen mit Bezug auf die Grundstücksgrenze bescheinigt wurden
Voraussetzungen
Sie müssen den Nachweis eines Ingenieurstudiums in der Fachrichtung Vermessungswesen an einer deutschen Hochschule oder ein in Bezug auf die Berufsqualifikation gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule abgeschlossen und mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen im Liegenschaftskataster mit Grenzbezug erworben haben.
Rechtsgrundlage(n)
§ 26 HPPVO - Besondere Voraussetzungen, Anerkennungsbehörde
§ 27 HPPVO - Aufgabenerledigung
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständiger gestellt haben, wird der Eintragungsausschuss für Vermessungswesen Ihre eingereichten 10 Referenzprojekte prüfen.
Nach erfolgreicher Prüfung der Referenzprojekte, erhalten Sie Ihre Eintragungsurkunde für Vermessungswesen.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Voraussetzung ist, dass die Unterlagen vollständig vorliegen.)
Kosten
Jahresgebühr: Verwaltungsgebühr 125.0 EUR
Einmalige Verfahrensgebühr: Verwaltungsgebühr ab 159.0 EUR bis 265.0 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 06.11.2023
Stichwörter
Vermessungswesen, Prüfsachverständiger