Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen Erteilung
    99012055001000

    Anerkennung als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen beantragen

    Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für Vermessungswesen werden. 

    Beschreibung

    Prüfsachverständige für Vermessungswesen prüfen und bescheinigen, dass die Grundfläche des Gebäudes und dessen Höhenlage in Übereinstimmung mit den Bauvorlagen auf dem Grundstück abgesteckt worden ist.

    Wird die Absteckung von der oder dem Prüfsachverständigen für Vermessungswesen selbst ausgeführt, entfällt die Prüfung. Steht endgültig fest, dass die Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, unterrichten die Prüfsachverständigen die untere Bauaufsichtsbehörde. 

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    (Anschrift und Besucheranschrift sind identisch.)

    Abraham-Lincoln-Straße 44

    65189 Wiesbaden

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 09:00  - 15:00 Uhr

    Hinweis: Bei einer persönlichen Vorstellung wird um eine Terminabsprache gebeten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 97457-0

    Fax: +49 611 97457-29

    E-Mail: info@ingkh.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Prüfsachverständige (TGA, Erd- und Grundbau, Vermesser) nach HPPVO

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung und Eintragung in die Liste der Prüfsachverständigen für Vermessungswesen
    • Datenbogen
    • Lebenslauf
    • Führungszeugnis
    • Erklärungsbogen
    • Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
    • Angaben über Zweitniederlassungen
    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Ausgefüllter Fachbogen für Vermessungswesen
    • Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Vermessungswesen
    • Nachweis über eine mindestens zwei Jahre lange Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen
    • Nachweis der erforderlichen Messgeräte und Hilfsmittel
    • 10 Referenzprojekte zum Nachweis, dass während der letzten zwei Jahre Bauwerksabsteckungen mit Bezug auf die Grundstücksgrenze bescheinigt wurden
       

    Voraussetzungen

    Sie müssen den Nachweis eines Ingenieurstudiums in der Fachrichtung Vermessungswesen an einer deutschen Hochschule oder ein in Bezug auf die Berufsqualifikation gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule abgeschlossen und mindestens zwei Jahre lang Berufserfahrung bei der örtlichen Ausführung von Vermessungen im Liegenschaftskataster mit Grenzbezug erworben haben.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie den Antrag auf Eintragung als Prüfsachverständiger gestellt haben, wird der Eintragungsausschuss für Vermessungswesen Ihre eingereichten 10 Referenzprojekte prüfen.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Referenzprojekte, erhalten Sie Ihre Eintragungsurkunde für Vermessungswesen. 

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Voraussetzung ist, dass die Unterlagen vollständig vorliegen.)

    Kosten

    Jahresgebühr: Verwaltungsgebühr 125,00 EUR

    Einmalige Verfahrensgebühr: Verwaltungsgebühr ab 159,00 EUR bis 265,00 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 06.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2023

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stichwörter

    Vermessungswesen, Prüfsachverständiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019