• Sinn (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung

Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau beantragen

Wenn Sie Ingenieur sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau werden.

Beschreibung

Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage.

Sie als Ingenieur können sich unter bestimmten Voraussetzungen als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau anerkennen lassen.

zuständige Stelle

Zuständig ist die Ingenieurkammer Hessen.

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lebenslauf
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis
  • Ausgefüllter Fachbogen
  • Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie
  • Nachweise über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung
  • Vorlage eines Verzeichnisses aller innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren vor Antragstellung erstellten Baugrundgutachten
  • Nachweis über den Besitz der notwendigen Prüfgeräte oder Versicherung über die freie Verfügbarkeit der Versuchsgeräte und Versuchsergebnisse
     

Voraussetzungen

Sie müssen den Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Ingenieurgeologie erbringen. 

Sie müssen den Nachweise über die praktische, mindestens neunjährige spezielle Berufserfahrung, davon mindestens 3 Jahre im Erd- und Grundbau mit der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen erbringen.
 

Handlungsgrundlage(n)

  • § 23 HPPVO - Besondere Voraussetzungen
  • § 24 HPPVO - Verfahren und Anerkennungsbehörde 
  • § 25 HPPVO - Aufgabenerledigung
     

Verfahrensablauf

Soweit die allgemeinen Voraussetzungen und die besonderen fachlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind, holt die Ingenieurkammer Hessen ein schriftliches Gutachten bei dem von der Bundesingenieurkammer gebildeten Beirat für Erd- und Grundbau über die fachliche Eignung des Antragstellers und dessen Ausstattung mit den erforderlichen Geräten und Hilfsmitteln ein.

Bearbeitungsdauer

3 Monate (Voraussetzung ist, dass die Unterlagen vollständig vorliegen.)

Kosten

Jahresgebühr: Verwaltungsgebühr 125,00 EUR

einmalige Verfahrensgebühr: Verwaltungsgebühr ab 575,00 EUR bis 748,00 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 06.11.2023

Version

Technisch erstellt am 07.11.2023

Technisch geändert am 07.11.2023

Stichwörter

Erd- und Grundbau, Prüfsachverständiger

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019