Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Wenn Sie an einer baugenehmigungspflichtigen Anlage Änderungen vornehmen wollen, die nicht genehmigungsfrei sind und keiner Genehmigungsfreistellung unterliegen, können Sie einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren stellen.
Beschreibung
Die Änderung von genehmigungspflichtigen Anlagen ist in der Regel ebenfalls baugenehmigungspflichtig, d.h. Ihnen muss vor Durchführung der baulichen Änderung eine entsprechende Baugenehmigung vorliegen.
Ausnahme:
- verfahrensfreie Änderungen
- Änderungen, für die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen werden kann
Ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, so wird die Baugenehmigung für eine Änderung in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum zwei Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre, auch mehrfach, verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Für Künzell (Landkreis Fulda, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde analog/digital einzureichen.
Diese Unterlagen können beispielsweise sein:
- Lageplan
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen
Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Hessischen Bauvorlagenerlass.
Die bautechnischen Nachweise sind vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte, die nicht prüfpflichtigen Bauvorlagen vor Baubeginn der Bauaufsicht vorzulegen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unter-lagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
- Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
- Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 23.02.2026
Stichwörter
Erweiterung, Umbau, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauliche Änderung, Anbau, Bauantrag