Änderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
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    Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Wenn Sie an einer baugenehmigungspflichtigen Anlage Änderungen vornehmen wollen, die nicht genehmigungsfrei sind und keiner Genehmigungsfreistellung unterliegen, können Sie einen Bauantrag im vereinfachten Verfahren stellen.

    Beschreibung

    Die Änderung von genehmigungspflichtigen Anlagen ist in der Regel ebenfalls baugenehmigungspflichtig, d.h. Ihnen muss vor Durchführung der baulichen Änderung eine entsprechende Baugenehmigung vorliegen. 

    Ausnahme: 

    • verfahrensfreie Änderungen
    • Änderungen, für die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen werden kann

    Ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, so wird die Baugenehmigung für eine Änderung in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum zwei Jahre unterbrochen worden ist.

    Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre, auch mehrfach, verlängert werden.
     

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    Neben dem Bauantrag sind die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde analog/digital einzureichen.

    Diese Unterlagen können beispielsweise sein:

    • Lageplan
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Baubeschreibung
    • Bauzeichnungen

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, ergibt sich aus dem Hessischen Bauvorlagenerlass.

    Die bautechnischen Nachweise sind vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte, die nicht prüfpflichtigen Bauvorlagen vor Baubeginn der Bauaufsicht vorzulegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unter-lagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
    • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
    • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung.
       

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 23.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2023
    Technisch geändert am 06.03.2026

    Stichwörter

    Erweiterung, Umbau, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauliche Änderung, Anbau, Bauantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019