Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren
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    Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Wenn Sie die Nutzung an baugenehmigungspflichtigen Anlagen ändern wollen, die nicht genehmigungsfrei sind und keiner Genehmigungsfreistellung unterliegen, können Sie einen Antrag im vereinfachten Verfahren stellen.

    Beschreibung

    Wird die genehmigte Nutzung einer baulichen Anlage geändert, so ist diese Nutzungsänderung – auch wenn keine baulichen Änderungen vorgenommen werden - in der Regel baugenehmigungspflichtig, d.h. es muss vor Aufnahme der neuen Nutzung eine entsprechende Baugenehmigung vorliegen.

    Ausnahmen: 

    • verfahrensfreie Nutzungsänderungen im Sinne der Anlage III zu § 63 HBO oder
    • Möglichkeit der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens bei Erfüllung der in § 64 Abs. 1 HBO genannten Voraussetzungen

    Ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, so wird die Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung in der Regel im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilt.

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung beginnen oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann mit einem schriftlichen Antrag um jeweils bis zu 2 Jahre, auch mehrfach, verlängert werden.
     

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 1
    35390 Gießen

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    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr; Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0641 306-1293

    Fax: 0641 306-2295

    E-Mail: bauordnungsamt@giessen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein
    • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
    • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung
       

    Kosten

    Gebühr ab 100,00 EUR bis 3.500,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.11.2023
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Änderung Nutzungsart, Nutzungsänderung baulicher Anlagen, Bauantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019